Pressemitteilung | (vzbv) Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

Riester-Rente: vzbv fordert Ulla Schmidt zum Umdenken auf

(Berlin) - Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat die Pläne von Bundessozialministerin Ulla Schmidt zur Streichung von Zertifizierungskriterien der Riester-Rente kritisiert und an die Bundesregierung appelliert, wichtige Errungenschaften für den Verbraucherschutz nicht leichtfertig aufs Spiel zu setzen. „Es ist schon paradox, dass ausgerechnet diejenigen Instrumente gestrichen werden sollen, die nach jahrelangem Ringen für die Verbraucher erreicht wurden“, so Prof. Dr. Edda Müller, Vorstand des vzbv. Statt das überholte und verbraucherfeindliche traditionelle Provisionssystem der Versicherer nun auch auf Riester-Verträge zu übertragen, müssten die Abschlusskosten auch für „normale“ Lebensversicherungs- oder Rentenpolicen gleichmäßig auf mindestens zehn Jahre verteilt werden. „Die Riester-Rente dümpelt nicht wegen zu viel Verbraucherschutz vor sich hin, sondern weil die Vertragsabwicklung viel zu kompliziert ist und das Provisionssystem der Versicherungswirtschaft falsche Anreize schafft“, so Müller. Auch Bundesverbraucherministerin Künast hatte sich bereits kritisch zu den Reformplänen geäußert.

Nach den Plänen von Sozialministerin Ulla Schmidt sollen die Zertifizierungskriterien stark zusammengestrichen werden. Dabei stehen allerdings auch zwei wichtige Bestimmungen zum Schutz der Verbraucher zur Disposition: Künftig sollen die Abschluss- und Vertriebskosten bei Riester-Verträgen nicht mehr auf mindestens zehn Jahre verteilt werden müssen. Außerdem sollen wichtige Informationspflichten der Anbieter gestrichen werden.

Beim traditionellen Provisionssystem der Lebensversicherer werden hohe Abschlussprovisionen direkt von den Beiträgen der Anfangsjahre abgezweigt. Dadurch ist ein Wechsel oder eine Vertragsauflösung bei einer Kapital-Lebens- oder Rentenversicherung nur mit enormen finanziellen Verlusten möglich. Aufgrund dieser Erfahrungen hatte der Gesetzgeber im Jahr 2001 für Riester-Verträge eine Verteilung der Abschluss- und Vertriebskosten auf mindestens zehn Jahre vorgeschrieben. Dies hat zur Folge, dass Verbraucher ohne großen Verlust zu anderen Anbietern wechseln können.

Auch im Bereich der Verbraucherinformation drohen die zuvor in zähen Verhandlungen errungenen Verbraucherrechte zu kippen. Erstmalig besteht bei der „Riester-Rente“ eine gesetzliche Pflicht zu einer ausreichenden Kundeninformation, die dem Verbraucher jährlich einen Überblick über den Kapitalstand, die angefallenen Kosten und die zu erwarteten Erträge sowie das bei Wechsel in einen anderen Riester-Vertrag übertragbare Kapital gewährleistet. „Ein Blick in die intransparenten jährlichen Überschussbeteiligungs-Mitteilungen bei traditionellen Kapital-Lebens- oder Rentenversicherungsverträgen genügt, um zu erkennen, dass es unerlässlich ist, an den genau beschriebenen jährlichen Informationspflichten bei Riester-Verträgen festzuhalten“, so Edda Müller.

Am 4. November 2003 veranstaltet der vzbv eine Tagung zum Thema „Riester-Rente: Top oder Flop?“. Bereits am 3. November findet dazu eine Pressekonferenz um 10 Uhr beim vzbv statt. Damit will der vzbv einen Beitrag leisten, um den anstehenden Reformbedarf vor dem Hintergrund der bisher gemachten Erfahrungen aufzuzeigen. Ziel ist die Entwicklung von Reformvorschlägen, mit denen – entgegen den aktuell diskutierten Reformplänen -Vereinfachungen, mehr Flexibilität und Transparenz sowie mehr Akzeptanz der Verbraucher bewirkt werden kann. Anmeldung und Programm finden Sie hier oder unter finanzdienstleitungen@vzbv.de.

Quelle und Kontaktadresse:
vzbv Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. Markgrafenstr. 66, 10969 Berlin Telefon: 030/258000, Telefax: 030/25800218

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