Risiken für den Fall der Scheidung begrenzen
(Nürnberg) Unternehmer, Selbständige und andere Personen, die ein größeres Vermögen, z. B. mehrfachen Grundbesitz, in die Ehe einbringen, sollten sich gegen die Risiken einer Scheidung durch einen Ehevertrag absichern. Das mit in die Ehe gebrachte Vermögen unterliege im Falle einer Scheidung zwar nicht dem Zugewinnausgleich, jedoch der Wertzuwachs während der Ehe, warnt Rechtsanwalt Martin Weispfenning, Geschäftsführer der Deutschen AnwNotarStBV für Erb- und Familienrecht. Verdoppele sich z. B. während der Ehezeit der Wert eines mit in die Ehe eingebrachten Unternehmens oder Geschäfts, ist die hälftige Wertsteigerung im Falle der Scheidung ohne Änderung des gesetzlichen Güterstandes an den anderen Ehegatten auszuzahlen. Hiermit könnten unübersehbare Risiken für den Bestand des Betriebes verbunden sein. Mehr zum Thema auch im Ratgeber Scheiden bringt Leiden, 12,80 inkl. Versand, c/o DANSV Erb + Fam, Königstorgraben 3, 90402 Nürnberg, Telefon: 0911/2443770, E-Mail: www.scheidung-anwaelte.de
Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht e.V.
Lutz Förster, Geschäftsführender Vorstand
Königstorgraben 3, 90402 Nürnberg
Telefon: (0911) 2443770, Telefax: (0911) 2443799
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