Robl: Verfassungsgericht weist den Weg! / Baugewerbe begrüßt Entscheidung zu Tariftreueerklärungen
(Berlin) - Mit seiner Entscheidung darüber, dass die Tariftreueerklärungen bei der Vergabe öffentlicher Bauaufträge verfassungsgemäß sind, weist das Bundesverfassungsgericht der Politik den Weg zu einer Tariftreueregelung auch auf Bundesebene." Dies erklärte der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, Prof. Dr. Karl Robl in Berlin anlässlich der Veröffentlichung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Berliner Tariftreueregelung. Das höchste deutsche Gericht hatte das Verlangen nach Abgabe einer Tariftreuerklärung bei der Vergabe öffentlicher Bauaufträge nicht nur für verfassungsgemäß erklärt, sondern Tariftreueerklärungen auch als geeignet zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und der Gewährleistung der finanziellen Stabilität der sozialen Sicherungssysteme angesehen. Dieser Gemeinwohlbelang, dem die Tariftreueerklärung Rechnung zu tragen sucht, besitzt nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts überragende Bedeutung.
"Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist nun der Gesetzgeber auf Bundesebene gefordert, eine einheitliche bundesweite Tariftreueregelung zu verabschieden. Es ist dringend notwendig, dass der von dem Verfassungsgericht betonte Gemeinwohlbelang auch bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes berücksichtigt wird." So der ZDB-Hauptgeschäftsführer heute (7. November 2006) in Berlin.
"Das Urteil zeigt auf, dass die Vergabe öffentlicher Aufträge an Auflagen und Bedingungen geknüpft werden kann, die einen Beitrag zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und zur Gewährleistung der sozialen Sicherungssysteme in Deutschland leisten können. Lohndumping und das Missachten von sozialen Standards durch in- und ausländische Billiglohnunternehmen muss nicht hingenommen werden, sondern kann durch Tariftreueerklärungen aktiv durch den Gesetzgeber bekämpft werden!" So Prof. Dr. Karl Robl in Berlin.
"Das Deutsche Baugewerbe, in dem rund 80 Prozent aller heimischen Bauarbeiter beschäftigt und rund 80 Prozent aller Bau-Lehrlinge ausgebildet werden, erwartet daher von dem Gesetzgeber, den für das Jahresende angekündigten Gesetzentwurf zum Vergaberecht dazu zu nutzen, eine konsequente Tariftreueerklärung schnellstmöglich umzusetzen. Unternehmen, die öffentliche Aufträge erhalten wollen, müssen dabei erklären, dass sie und alle von ihnen eingesetzten Nachunternehmer die Tarifentgelte einhalten." So Robl abschließend in Berlin.
Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V. (ZDB)
Dr. Ilona K. Klein, Leitung, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Kronenstr. 55-58, 10117 Berlin
Telefon: (030) 203140, Telefax: (030) 20314419
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