Pressemitteilung | Bundesverband der Selbständigen / Deutscher Gewerbeverband e.V. (BDS-DGV) - Bundesgeschäftsstelle

Rolf Kurz: "Arbeitsrecht als Abenteuerspielplatz - Neuregelung beim Outsourcing massiver Eingriff in unternehmerische Freiheit"

(Berlin) - "Durch die Rot-Grüne Bundesregierung wird das Arbeitsrecht zum Abenteuerspielplatz. Das zeitlich unbegrenzte Widerspruchsrecht der Arbeitnehmer beim Betriebsübergang ist ein massiver Eingriff in die unternehmerische Freiheit", erklärte Rolf Kurz MdL, Präsident des Bundesverbandes der Selbständigen, am 28. Februar 2002 in Berlin.

Am 1. März 2002 steht eine neue gesetzliche Regelung zum Outsourcing im Bundesrat zur Abstimmung. Diese verpflichtet Unternehmer dazu, alle Beschäftigten in auszugliedernden Unternehmensbereichen aufzuklären, wann, aus welchem Grund und mit welchen sozialen und wirtschaftlichen Konsequenzen der Betriebsübergang stattfinden soll. Passiert dem Arbeitgeber eine Fehler bei der Informationspflicht, können die ausgegliederten Arbeitnehmer ihrer Überleitung auf den neuen Arbeitgeber widersprechen - und das wohlgemerkt zeitlich unbegrenzt.

"Besonders bemerkenswert ist die Tatsache, dass sich die neue Regelung im "Gesetz zur Änderung des Seemannsgesetzes und anderer Gesetze" befindet. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. Viele Unternehmer, auch kleine und mittlere, vermeiden mit der Auslagerung von Betriebsteilen - wie zum Beispiel Datenverarbeitung – zusätzliche Kosten. Das sichert Arbeitsplätze. Nun kann es jedoch dazu kommen, dass beim Wechsel des Besitzers eines Unternehmens und einer Jahre später eintretenden Pleite der ursprüngliche Besitzer die Mitarbeiter wieder unter Vertrag hat. Dann bleibt dem Unternehmer nur noch die Kündigung. Die kann durch lange Kündigungsfristen und Abfindungen den Fortbestand des Unternehmens gefährden", so der Selbständigenpräsident weiter.

Mit der Einführung der Informationspflicht beim Outsourcing sollen EU-rechtliche Vorgaben umgesetzt werden Es wird im EU-Recht aber kein Widerspruchsrecht verlangt. "In keinem anderen europäischen Staat gibt es die Möglichkeit, sich gegen den Wechsel des Arbeitgebers zur Wehr zu setzen. Es ist richtig, eine Informationspflicht der Unternehmer gegenüber ihren Mitarbeitern einzuführen, aber das unbefristete Widerspruchsrecht der Arbeitnehmer bei fehlerhafter Informationsweitergabe ist unvertretbar. Rechtsexperten gehen jetzt schon davon aus, dass die Angaben zur Informationspflicht so vage formuliert sind, dass Fehler von Arbeitgebern kaum zu vermeiden sind", so Kurz weiter.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Selbständigen, Deutscher Gewerbeverband e.V. (BDS/DGV) Platz vor dem Neuen Tor 4 10115 Berlin Telefon: 030/2804910 Telefax: 030/28049111

NEWS TEILEN: