Pressemitteilung | Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG)

Rosenberger: Gesetzlicher Mindestlohn muss kommen!

(Lübeck) - Die Forderung der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) nach einem gesetzlichen Mindestlohn hat Michaela Rosenberger, stellvertretende NGG-Vorsitzende, auf einer Veranstaltung ihrer Organisation am Freitag in Lübeck erneut bekräftigt:

„NGG steht für Mindestlohn. Arbeiten muss sich lohnen in unserem Land. Wer arbeitet, muss sich damit die Grundlage für seine Existenz legen können. Nur mit einem Mindestlohn schaffen wir es, dem zunehmenden Lohndumping etwas entgegen zu setzen.“ Auch einer neuen Bundesregierung werde NGG sagen: “Der gesetzliche Mindestlohn muss kommen!“ Ziel sei ein Stundenlohn von neun Euro, eine erste Stufe könne bei 7,50 Euro liegen.

Rosenberger verwies auf ein Motiv der derzeit laufenden Kampagne der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und der NGG: „Jeder Mensch, der arbeitet, hat das Recht auf angemessene und befriedigende Entlohnung, die ihm und seiner Familie eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz sichert.“ Das habe die UNO bereits am 10. Dezember 1948 im Artikel 23 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte gefordert.

Quelle und Kontaktadresse:
Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Pressestelle Haubachstr. 76, 22765 Hamburg Telefon: (040) 38013-0, Telefax: (040) 3892637

NEWS TEILEN: