Pressemitteilung | Bundessteuerberaterkammer (BStBK) KdÖR

Rot-Grüne Steuerpläne und Vorschriftendickicht bringen Mittelstand ins Abseits / Bundessteuerberaterkammer mit 55 Vorschlägen zur Steuervereinfachung

(Berlin) - Die Bundessteuerberaterkammer erwartet zusätzliche Lasten durch die rot-grünen Steuerpläne. Betroffen ist wieder einmal der Mittelstand. Gravierende Nachteile haben für die Spitzenorganisation der deutschen Steuerberater die geplante "Mindeststeuer" für Unternehmen und die "Wertzuwachssteuer" für Bürger. "Mit einer neuen Mindeststeuer durch den eingeschränkten Verlustabzug bekommen wir verfassungsrechtliche Probleme, zusätzliche Steuerlasten, Liquiditätsprobleme, Verlust von Arbeitsplätzen und weitere Verfahrenskomplizierungen", bemängelte der 1. Vizepräsident der Bundessteuerberaterkammer, Dr. Hans Günter Senger, am 12. November in Berlin. Das Postulat der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit sieht Dr. Senger gröblich verletzt, wenn die Verlustverrechnung eingeschränkt wird und trotz tatsächlich eingetretener wirtschaftlicher Verluste eine Steuerlast anfällt. Die Schaffung einer „achten Einkunftsart“, nämlich einer Wertzuwachssteuer bei Wertpapieren und nicht selbstgenutzten Immobilien, würde diejenigen Bürger unzumutbar benachteiligen, die in den Vorjahren, zum Teil in Jahrzehnten für die eigene Altersvorsorge, Rücklagen gebildet haben.

Weitere Liquiditätsprobleme befürchtet die Bundessteuerberaterkammer, wenn die Abschreibungsmöglichkeiten für Gebäude, die eine Finanzierungsquelle gerade für Investoren darstellen, verschlechtert werden. Die Liste lässt sich fast endlos fortsetzen: Die Erhöhung der Pauschalierung für die PKW-Nutzung von monatlich 1 auf 1,5 Prozent der Anschaffungskosten hätte zusätzlichen Verwaltungsaufwand zur Folge, weil nicht nur „besserverdienende“ Geschäftsführer, sondern vor allen Dingen auch Unternehmen mit vielen Außendienstmitarbeitern praktisch gezwungen wären, Fahrtenbücher einzuführen.

Mit Sorge sieht die Bundessteuerberaterkammer mögliche Erschwernisse bei Übertragungen der Betriebe auf die nächste Generation, wenn trotz entgegenstehender Rechtsprechung der Erbe daran gehindert wird, die von ihm wirtschaftlich zu tragenden Verluste des Erblassers geltend zu machen. Schlimmstenfalls würde er sich dann entschließen, den Betrieb aufzugeben. Auch hier sei auf den drohenden Verlust von Liquidität und die Vernichtung von Arbeitsplätzen hingewiesen.

Starke Lasten in der täglichen Arbeit sind laut Dr. Senger auch das Resultat vom Vorschriftendickicht bis hin zu unklaren Gesetzesformulierungen, was Steuerverdrossenheit auslöst. Hierunter fallen neue und schärfere Dokumentationspflichten im Bereich der Verrechnungspreise im internationalen Wirtschaftsverkehr. Um alle Steuerzahler, insbesondere den Mittelstand und deren Steuerberater, aber auch die Finanzverwaltung von zusätzlichen und oftmals unnützen Pflichten und Risiken zu entlasten, schlägt die Bundessteuerberaterkammer der Politik, Gesetzgebung und Verwaltung insgesamt 55 Maßnahmen zur Steuervereinfachung vor.

"Damit Steuerpflichtige, Steuerberater und Finanzverwaltung endlich Ruhe an der Steuerfront bekommen, fordern wir ein einziges Steuergesetz pro Jahr", so der Appell des Präsidenten der Bundessteuerberaterkammer, StB/WP Volker Fasolt, nach zuletzt 40 Steuergesetzen und 60 Rechtsverordnungen in der abgelaufenen Legislaturperiode. Fasolt regt an, ein solches Gesetz zur Jahresmitte zu verkünden und zum 1. Januar des Folgejahres In-Kraft-Treten zu lassen. Dabei müssten Sachverständige schon im Entwurfsstadium aktiv in das Gesetzgebungsverfahren einbezogen werden, wofür die Bundessteuerberaterkammer ausdrücklich den praktischen Sachverstand der Steuerberater anbietet.

Bei Rechtsänderungen dürfe außerdem nicht nur auf den fiskalischen Effekt von Steuermehr- oder -mindereinnahmen abgezielt werden, da Folgekosten bei Finanzverwaltung, Steuerberatern und Steuerpflichtigen bis hin zu EDV-Umstellungen anfallen. Die Bundessteuerberaterkammer regt überdies an, alle Steuervergünstigungen und Subventionen kritisch zu überprüfen. Bei unbefristeten Subventionen sollte die Möglichkeit der Befristung angedacht werden, damit sie in regelmäßigen Abständen erneut geprüft werden können.

Der 2. Vizepräsident der Bundessteuerberaterkammer, StB/WP Gerhard Flock, forderte vom Gesetzgeber, auch im Außensteuergesetz endlich klare und lesbare Vorschriften zu schaffen. Dieses Gesetz, bei dem einige Vorschriften EU-rechtswidrig sind, würde sich durch seine Unübersichtlichkeit anderenfalls immer mehr zur Investitionsbremse entwickeln. Die "55 Vorschläge zur Steuervereinfachung" sind abrufbar unter www.bstbk.de.

Die Bundessteuerberaterkammer ist die gesetzliche Spitzenorganisation der 21 Steuerberaterkammern bzw. bundesweit 71.000 Steuerberaterinnen und Steuerberater.

Ansprechpartner bei Rückfragen:
Dipl.-Volkswirt Oliver Falk
Tel.: 0 30/24 00 87-40
E-Mail: presse@bstbk.de

Quelle und Kontaktadresse:
Bundessteuerberaterkammer (BStBK) Neue Promenade 4 10178 Berlin Telefon: 030/2400870 Telefax: 030/24008799

NEWS TEILEN: