Rotkreuz-Appell zum Irak-Konflikt: Platz für Humanität lassen / Erste Flüchtlinge in Jordanien
(Bonn) - Angesichts der feindlichen Auseinandersetzungen und der Auswirkungen der militärischen Operationen auf die Zivilbevölkerung drängt das Rote Kreuz auf die strenge Einhaltung des humanitären Völkerrechts.
Der Generaldirektor des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz, Angelo Gnaedinger, rief die Kriegsparteien dazu auf, alles in ihrer Macht stehende zu tun, um die Leben aller Menschen in ihrer Verantwortung zu retten und deren Sicherheit und Würde zu bewahren. Für die Menschen in der betroffenen Region hänge viel davon ab, wie viel Platz für Menschenwürde und Anstand inmitten des Aufruhrs bleibt.
Das Rote Kreuz betonte die feste Absicht, seine Tätigkeiten in Übereinstimmung mit seinem Mandat auszudehnen, wo immer sich die Notwendigkeit einer unabhängigen und unparteiischen humanitären Aktion ergibt. Es zählt darauf, dass die Kriegsparteien ihm Zugang zu allen Personen erleichtern, die Schutz und Hilfe brauchen.
Es erinnert alle Vertragsstaaten der Genfer Konventionen an ihre Verpflichtung, das humanitäre Völkerrecht nicht nur selber einzuhalten, sondern seine Einhaltung durchzusetzen. Zu den grundlegenden Prinzipien des humanitären Völkerrechts gehören:
- Personen, die nicht an den Feindseligkeiten teilnehmen, sind unter allen Umständen mit Menschlichkeit zu behandeln.
- Gegen Zivilisten gerichtete Angriffe sowie Angriffe, bei denen nicht zwischen militärischen Zielen und Zivilisten oder ihrem Eigentum unterschieden wird, sind verboten.
- Im Verlauf militärischer Operationen sind alle Parteien gehalten, jede nur mögliche Vorsicht walten zu lassen, um Opfer unter der Zivilbevölkerung und Beschädigungen zivilen Eigentums zu vermeiden und auf jeden Fall auf ein Minimum zu beschränken.
- Die Embleme des Roten Kreuzes und des Roten Halbmonds müssen von allen Parteien geachtet werden.
- Die grundlegenden Bedürfnisse der Zivilbevölkerung müssen von den Kriegsparteien so weit wie möglich gedeckt werden. Sie haben unparteiische humanitäre Hilfsaktionen zu genehmigen und zu erleichtern sowie die Sicherheit des medizinischen und humanitären Personals zu gewährleisten. Sie müssen dafür sorgen, dass Verwundete und Kranke Zugang zu angemessener ärztlicher Versorgung haben.
- Alle in Gefangenschaft gehaltenen Kombattanten und Zivilisten müssen unter allen Umständen gegen Misshandlungen geschützt und in Übereinstimmung mit den relevanten Bestimmungen der Genfer Konventionen behandelt werden.
Das Rote Kreuz weist darauf hin, dass die Wahl der Methoden und Mittel der Kriegführung nicht unbeschränkt ist. Waffen, die unterschiedslos treffen und/oder überflüssige Verwundung oder unnötiges Leiden verursachen, sowie chemische und biologische Waffen sind vom humanitären Völkerrecht verboten. Das Rote Kreuz fordert die Kriegsparteien außerdem auf, keine Atomwaffen zu verwenden.
Rothalbmond-Flüchtlingslager wird in Jordanien eingerichtet
Nur wenige Stunden nachdem die ersten US-Raketen Bagdad trafen, erreichten die ersten Menschen, die vor dem Konflikt im Irak fliehen, das Flüchtlingslager des Roten Halbmonds in Jordanien. Das Camp in der Nähe von Ruweshid, etwa 50 Kilometer von der irakisch-jordanischen Grenze entfernt, beherbergt und versorgt jetzt eine Gruppe von etwa 100 sudanesischen und somalischen Gastarbeiter, die aus dem Irak geflohen sind. Weitere 250 Sudanesen mit gültigen Reisedokumenten passierten das Lager und erhielten Unterstützung vom Roten Halbmond. Das Camp ist das erste von 18 Flüchtlingslagern, die das Rote Kreuz in den Ländern um den Irak errichtet.
Zur Absicherung des Hilfseinsatzes ruft das Deutsche Rote Kreuz zu Spenden auf:
Deutsches Rotes Kreuz,
Bank für Sozialwirtschaft, BLZ 370 205 00,
Kontonummer 41 41 41, Stichwort Nahost
Online-Spenden: www.DRK.de
Quelle und Kontaktadresse:
Deutsches Rotes Kreuz e.V. (DRK)
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Telefon: 0228/5411, Telefax: 0228/541290