Rübenanbau in Bayern sichern / BBV engagiert sich auf breiter Basis
(München) - Die Situation von Bayerns Zuckerrübenbetrieben und der Zuckermarkt waren Themen der BBV-Präsidiumssitzung Mitte Januar. Die Mitglieder des Präsidiums bekräftigten einmal mehr das Ziel, den Anbau von Zuckerrüben und die entsprechenden Verarbeitungsstandorte in Bayern zu sichern.
Der BBV setze sich intensiv dafür ein, eine lineare Kürzung der Quoten zu vermeiden. Auch wolle man eine schnelle Restrukturierung der europäischen Zuckerwirtschaft und eine Stärkung der bayerischen Rübenbau- und Verarbeitungsstandorte in Europa erreichen.Die von den 25 EU-Agrarministern Ende November 2005 beschlossene Reform ist trotz Nachbesserungen für die rund 15 000 bayerischen Zuckerrübenbauern sehr schmerzlich, erklärten die Präsidiumsmitglieder. Eine Preiskürzung von fast 40 Prozent bis 2009 sei mit deutlichen Erlös- und somit Einkommenseinbußen verbunden.
Von der Politik fordere man insbesondere, dass die Restrukturierung in der EU im Sinne des vom EU-Agrarrat beschlossenen Rahmens forciert wird, die vollständige Ausschöpfung des WTO-Exportlimits von 1,3 Mio. Tonnen Quotenzucker erfolgt und das bis auf Weiteres keine Binnenverkäufe aus Interventionsbeständen getätigt werden. Umgehungseinfuhren von Zucker in die EU, beispielsweise durch einfache Zucker-Kakao-Mischungen, müssten von der Kommission unterbunden werden.
Sofern erforderlich müsse der Einsatz der verfügbaren Marktanpassungsinstrumente frühzeitig erfolgen und den Bauern bekannt gegeben werden. Den Forderungen des BBV schließt sich der Verband bayerischer Zuckerrübenbauer e.V. an, der im Dezember 2006 gemeinsam mit dem Fachausschuss für pflanzliche Produktion im Bayerischen Bauernverband über die Situation der Zuckerrübenbetriebe und des Zuckermarktes beriet.
Die Präsidiumsmitglieder betonten zudem, dass ein erfolgreicher Zuckerrübenanbau auch von weiteren Faktoren abhänge. So spricht sich der BBV gegen erhebliche Kürzungen der Ausgleichszulagen aus und setzt sich dafür ein, dass die beschlossenen Mittel der ersten Säule der EU-Agrarpolitik bis 2013 verlässlich bleiben und es keine weitere Modulation gibt. Der im Jahr 2008 anstehende Health-Check müsse dazu dienen, Webfehler in der Umsetzung der Agrarreform zu korrigieren. Die Umsetzung müsse zur Vermeidung von zusätzlichen Wettbewerbsverzerrungen zwischen den EU-Staaten überprüft werden.
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