Rückrufe im Interesse der Autofahrer notwendig
(München) - In Verbindung mit notwendigen, sicherheitsrelevanten Fahrzeugrückrufen fordert der ADAC die Fahrzeughersteller auf, Mängel schnell, verantwortungsbewusst und vor allem auf eigene Kosten zu beseitigen. Keinesfalls dürfen Sicherheitsrisiken verharmlost werden, um teure Rückrufaktionen zu vermeiden. Wenn die Hersteller dieser Verpflichtung nicht in ausreichendem Umfang nachkommen, muss das Kraftfahrtbundesamt (KBA) im Interesse der Verkehrssicherheit einschreiten und notwendige Maßnahmen ergreifen. Dies gilt um so mehr, als die Zahl der Fahrzeugrückrufe in den vergangenen Jahren ständig gestiegen ist. Für das Jahr 2003 meldete das KBA 144, das heißt fast viermal so viele offizielle Rückrufe wie vor 10 Jahren, darunter 46 Nachfassaktionen. Davon betroffen waren nach Berechnungen des ADAC allein in Deutschland fast eine Million Fahrzeuge. Im laufenden Jahr wird es einen neuen Rückruf-Rekord geben.
Die Ursachen für diese Anhäufung von Nachbesserungsarbeiten sind nach Ansicht des ADAC vielfältig. Sie reichen von Fehlern bei der Entwicklung, der Konstruktion und der Montage bis hin zu nachlässiger Endkontrolle. Dabei werden die Fahrzeuge technisch immer aufwändiger, immer mehr Teile kommen nicht mehr vom Hersteller selbst, sondern vom Zulieferer. Um Rückrufe gänzlich auszuschließen, müsste ein unverhältnismäßig hoher Testaufwand getrieben werden. In der Folge würden Neufahrzeuge deutlich teurer, die Entwicklung und Umsetzung neuer Technologien würde sich verlangsamen.
Die Fahrzeughersteller haben ein ausgeprägtes Eigeninteresse, Rückrufe nach Möglichkeit zu vermeiden. Zum einen sind solche Maßnahmen teuer, zum anderen wirken sie sich negativ auf das Markenimage aus. Derzeit gibt es noch keine klar geregelte gesetzliche Rückrufpflicht. Allerdings muss das Kraftfahrtbundesamt bei auftretenden Sicherheitsmängeln einen Rückruf anordnen. Harmlosere Konstruktions- und Fertigungsmängel darf der Hersteller auch im Rahmen einer weniger spektakulären Serviceaktion beheben. In der Praxis führt das nicht selten dazu, dass Sicherheitsmängel als weniger gravierend dargestellt und eingestuft werden. So hat jüngst ein Hersteller sogar den möglichen Bruch eines Teils der Radaufhängung als nicht sicherheitsrelevant bezeichnet und somit einen offiziellen Rückruf vermieden. Der ADAC ist allerdings der Ansicht, dass der Verbraucher, wie bei anderen Industrieprodukten auch, ein Anrecht auf ein technisch einwandfreies und im Gebrauch sicheres Produkt haben muss.
Quelle und Kontaktadresse:
Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC)
Am Westpark 8, 81373 München
Telefon: 089/76760, Telefax: 089/76762500
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