Rückwirkung von Steuergesetzen auf dem verfassungsrechtlichen Prüfstand
(Berlin) - Der Bundesfinanzhof hält die rückwirkende Verschärfung der Besteuerung von Abfindungen für verfassungswidrig und hat dem Bundesverfassungsgericht zwei entsprechende Fälle zur Prüfung vorgelegt (XI R 30/03 und XI R 34/02). In einem Fall war die Abfindung bereits vor dem Bundestagsbeschluss der Neureglung gezahlt worden. In dem zweiten Fall erhielt der Steuerpflichtige die Zahlung nach dem Bundestagsbeschluss aber vor der Gesetzesverkündung.
Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) begrüßt die Vorlagebeschlüsse und weist gleichzeitig auf die weitreichenden Auswirkungen für alle rückwirkend anzuwendenden Steuergesetze hin, sollte das Bundesverfassungsgericht sich dem Urteil des Bundesfinanzhofs anschließen. Wir hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht sich den Argumenten anschließen wird und endlich dem Vertrauensschutz der Steuerpflichtigen ein angemessener Stellenwert eingeräumt wird. Dieser hat Vorrang vor den fiskalischen Interessen des Staates, urteilte Jürgen Pinne, Präsident des DStV, in einer ersten Stellungnahme.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Steuerberaterverband e.V. (DStV)
Annette Theobald, Referentin, Presseabteilung
Littenstr. 10, 10179 Berlin
Telefon: (030) 278762, Telefax: (030) 27876799
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