Pressemitteilung | Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V. (DStGB)

Runder Tisch Jugendschutz / Jugendschutz fördern / Netzwerke stärken / Zusätzliche Finanzmittel unverzichtbar

(Berlin) - Mit Blick auf den am Mittwoch (28. November 2007) stattfindenden Runden Tisch des Bundesfamilienministeriums zum Jugendschutz fordert der Deutsche Städte- und Gemeindebund zusätzliche Anstrengungen in der Kinder- und Jugendhilfe. Das gilt zum einen für die konsequente Bekämpfung des Alkoholmissbrauchs unter Jugendlichen und zum andern für die Stärkung der Netzwerke, um Vernachlässigung von Kindern zu verhindern oder schneller zu erkennen. „Will man den Alkoholmissbrauch wirksam bekämpfen, gehört dazu auch eine verstärkte Aufklärungs- und Präventionspolitik, aber auch eine strikte Anwendung des geltenden Rechts und wirksame Kontrollen. Zu den wirksamen Kontrollen sollten auch Testkäufe gehören, um festzustellen, inwieweit Händler auch an Kinder und Jugendliche verbotswidrig Alkohol abgeben“, sagte der Hauptgeschäftsführer des DStGB, Dr. Gerd Landsberg, gestern (27. November 2007) in Berlin.

Die Schweiz hat mit einer solchen Praxis gute Ergebnisse erzielt. Wenn Jugendliche bereits mit 16 Jahren an Kommunalwahlen teilnehmen können, spricht auch nichts dagegen, sie in ein solches Präventionskonzept auf freiwilliger Basis einzubinden.

Immer öfter müssen die Kommunen eingreifen, weil Eltern offenbar nicht in der Lage sind, ihrem Erziehungsauftrag gerecht zu werden. So gibt es pro Jahr etwa 170.000 Fälle von Fremdunterbringung von Kindern und Jugendlichen, die die Kommunen anordnen müssen, um dem Kindeswohl gerecht zu werden. „Wir müssen die sozialen Frühwarnsysteme zum Schutz der Kinder weiter ausbauen“, sagte Landsberg.

Notwendig sei ein Netzwerk mit Informationsaustausch- und Informationspflichten. Das beginnt bei der Hebamme, über den Arzt, über den Kindergarten, über die Schule, über das Jugendamt und die Polizei und geht bis zur Justiz. Dazu gehört auch eine Checkliste von typischen Warnsignalen, die Hinweise auf Vernachlässigungen geben können. Richtig wäre es auch, dem Vorbild von Bayern und dem Saarland zu folgen und die Kontrolle mit den Voruntersuchungen zu verbinden. Ein Arzt kann bei einer Untersuchung viel eher feststellen, ob ein Kind vernachlässigt wird, als es ein Besuch des Jugendamtes ermöglicht.

Die Kommunen haben aus Finanznot in den letzten Jahren immer öfter auch Jugendzentren schließen müssen.

Für das Wohl der Kinder wäre es oftmals sinnvoller, die Infra- und Hilfsstrukturen der Kommunen zu stärken, als immer nur höhere Transferleistungen vorzusehen.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) Pressestelle Marienstr. 6, 12207 Berlin Telefon: (030) 773070, Telefax: (030) 77307200

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