Rundfunkbeitrag: Neue Regeln für Selbstzahler
(München) - Wer seinen Rundfunkbeitrag erst nach Erhalt einer Rechnung überweist, muss sich auf Änderungen einstellen. Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio stellt schrittweise alle Selbstzahler auf ein neues Verfahren um: Statt regelmäßiger Zahlungsaufforderungen erhalten sie künftig nur noch eine einmalige Mitteilung mit den jährlich wiederkehrenden Zahlungsterminen. Nach dieser sogenannten Einmalzahlungsaufforderung verschickt der Beitragsservice keine weiteren Rechnungen mehr – es sei denn, der Rundfunkbeitrag ändet sich. In diesem Fall wird eine neue Zahlungsaufforderung verschickt.
Mehr Eigenverantwortung für pünktliche Zahlungen
Damit tragen Selbstzahler künftig selbst die Verantwortung für pünktliche und regelmäßige Überweisungen. Wer eine Frist versäumt, muss sofort mit einem Säumniszuschlag rechnen. „Verbraucherinnen und Verbraucher, die den Rundfunkbeitrag lieber selbst überweisen möchten, sollten einen Dauerauftrag einrichten, um zusätzliche Kosten zu vermeiden“, rät Elisabeth Graml, Verbraucherberaterin bei der Verbraucherzentrale Bayern. Ändert sich der Betrag, muss der Dauerauftrag sofort entsprechend angepasst werden.
Die Verbraucherzentrale Bayern empfiehlt, die Rundfunkbeiträge vierteljährlich per SEPA-Lastschrift zu bezahlen. Bei ausreichender Kontodeckung sei dies die bequemste und sicherste Zahlungsweise, so Graml.
Bei Fragen rund um den Rundfunkbeitrag bietet die Verbraucherzentrale Bayern kostenfrei Rat und Unterstützung an. Eine Terminvereinbarung ist online unter verbraucherzentrale.bayern oder telefonisch unter +49 89 55 27 94-0 möglich.
Quelle und Kontaktadresse:
Verbraucherzentrale Bayern e.V., Mozartstr. 9, 80336 München, Telefon: 089 55 27 94-0
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