Rundfunkgebühren auf PCs – Wie geht es weiter? / Gebührenpflicht für alle Unternehmen
(Berlin) - Gegen den Widerstand der Wirtschaft beschlossen die Ministerpräsidenten der Länder im vergangenen Oktober, internetfähige Geräte (PCs, Laptops, PDAs, Server, UMTS-Handys) ab dem 1.1.2007 der Gebührenpflicht zu unterwerfen. Der ursprünglich geplante Betrag von 17,03 Euro wurde allerdings nicht zuletzt aufgrund des Drucks der IHK-Organisation auf 5,52 Euro pro Monat reduziert. Da jeder Betrieb inzwischen online kommuniziert, bezahlt er so nun faktisch diese Gebühr, die dem „Radioanteil“ an der Gesamtgebühr entspricht. Auch ein Weiteres hat der DIHK erreicht: Bis zum Herbst 2007 sollen die Rundfunkreferenten der Bundesländer eine Alternative für die Gebührenperiode ab 2009 vorlegen.
Geräteansatz: überholt, weil absurd
Die Grundfrage lautet: Woran soll die Gebühr künftig anknüpfen? Der Geräteansatz, wonach das bloße Bereithalten eines Rundfunkgerätes die Gebührenpflicht auslöst, führt zu einem steigenden Gebührenaufkommen allein infolge einer steigenden Zahl online-fähiger Geräte - bei aber zugleich unveränderter Zahl der Nutzer. Der Selbstständige wundert sich zu Recht, dass er sowohl für die private Nutzung zahlt als auch eine zweite Gebühr für den PC im Büro, selbst, wenn er ihn nur als Rechner nutzt.
Was rät der DIHK?
Der DIHK fordert deshalb eine Nutzergebühr in Form einer monatlichen Flatrate. Denkbare Varianten sind dafür eine Pro-Kopf- oder Haushaltsabgabe. Ähnlich argumentieren auch FDP und Bündnis 90/Die Grünen. Diskutiert wird in den Ländern wohl ferner eine eigene Steuer, alternativ überlegt man, Aufkommensteile einer bereits existierenden Steuer für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu verwenden. Im März will die Rundfunkkommission den Weg festlegen. Nicht auszuschließen ist, dass am Ende der veraltete Geräteansatz beibehalten wird, weil man sich auf kein anderes Modell einigen kann – und dann womöglich wie ursprünglich geplant ausgeweitet wird.
Bestehendes sakrosankt?
Für die Suche hat man sich selbst einengende Vorgaben gesetzt: So darf das Budgetvolumen von 7,1 Mrd. Euro p. a. nicht angetastet werden; 161 Mio. Euro bekommt die GEZ derzeit für das Inkasso. Auch soll das bisherige Verhältnis zwischen Unternehmen und Privaten beibehalten werden: Ca. 8 Prozent der Rundfunkkosten sollen daher weiterhin vom nicht-privaten Bereich getragen werden.
Das heißt: Es wird offenbar nur ein neues Entgeltkonstrukt für das digitale Zeitalter gesucht, während die Kernfrage nach der künftigen Gegenleistung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im neuen digitalen Umfeld ausgeklammert bleibt.
Druck auf Öffentlich-Rechtliche wächst
Erster Druck, diese Frage anzugehen, kommt aus Brüssel. Im Beihilfestreit um die Rundfunkfinanzierung ist den Bundesländern nun u. a. aufgegeben, den Programmauftrag genauer auszugestalten und für mehr Transparenz bei der Finanzierung zu sorgen. Auch das Bundesverfassungsgericht wird sich möglicherweise zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk äußern. Anlass sind die Verfassungsbeschwerden von ARD, ZDF und Deutschlandradio über die nach ihrer Ansicht zu geringe Gebührenanhebung.
Nachdenken über "public service"
In einem Umfeld vieler privater Sender und der digitalen Option, Sendungen über das Internet anzubieten, muss sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk neu definieren, um seine spezifischen Chancen für "public service"-Rundfunk zu nutzen. Er muss sich von den privaten Anbietern klar unterscheiden und damit auch begrenzen.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK)
Ute Brüssel, Pressesprecherin
Breite Str. 29, 10178 Berlin
Telefon: (030) 203080, Telefax: (030) 203081000
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