Rundfunkgebühren auf PCs / Gebührenreform überfällig
(Berlin) - Ab 01.01.2007 sollen für alle internetfähigen Rechner Rundfunkgebühren fällig werden auch, wenn sie nicht für den Empfang von Radio oder Fernsehen genutzt werden. Viele Betriebe realisieren jetzt, welche Kosten auf sie zukommen. Die Empörung ist entsprechend groß.
Unternehmen zahlen jetzt schon viel
Nach dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag ist grundsätzlich jedes Empfangsgerät gebührenpflichtig. Eine Ausnahme gibt es für private Haushalte: Hier deckt die Monatsgebühr alle Geräte ab, vorausgesetzt, sie werden im eigenen Haushalt genutzt. Hat jemand aber mehrere Wohnungen, so ist für jede Wohnung zu zahlen. Für Unternehmen/Unternehmer gilt diese Pauschale nicht. Sie müssen für jedes Gerät eine Gebühr zahlen. Die Grundgebühr beträgt 5,52 Euro (Radio oder TV), die Fernsehgebühr 11,51 Euro; monatlich sind somit 17,03 Euro zu zahlen, macht im Jahr 204,36 Euro. 2005 lag das Aufkommen bei knapp 7 Mrd. Euro.
und werden ab Januar noch mehr zur Kasse gebeten
2007 werden nun auch internetfähige Rechner als neuartige Rundfunkgeräte definiert und sind damit gebührenpflichtig. Es wird zwar analog zu den Haushalten eine Pauschalregelung pro Betrieb/Betriebsgrundstück geben. Da allein das Vorhandensein eines neuartigen Rundfunkgerätes zur Erhebung führt, wird jedes Unternehmen spätestens 2007 gebührenpflichtig. Dabei entstehen Mehrfachbelastungen. Besonders betroffen sind Unternehmer/Selbstständige. Sie zahlen künftig gleich dreifach: als Private, für den Geschäftswagen und für den Rechner im Büro. In der Summe ergibt dies 474,96 Euro pro Jahr. Aber auch, wer mehrere Betriebsstätten/Filialen hat, wird mehrfach belastet denn er muss für jede Niederlassung extra Gebühren zahlen. Besonders brisant ist das Thema, weil Unternehmen seit 2006 de facto von Staats wegen zur Anschaffung von internetfähigen PCs gezwungen sind, weil z.B. elektronische Umsatzsteuervoranmeldungen oder Meldungen von Sozialversicherungsdaten der Arbeitnehmer gesetzlich vorgeschrieben werden.
Unternehmen gucken kein TV
Eine Umfrage der Industrie und Handelskammern und der Handwerkskammern bei fast 20.000 Unternehmen im Juni 2006 zeigt: 96 Prozent der Unternehmen und ihre Mitarbeiter nutzen Ihre PCs nur als Arbeitsgeräte und nicht zum Rundfunkempfang. In den meisten Betrieben ist den Mitarbeitern die Rundfunknutzung am Arbeitsplatz sogar ausdrücklich untersagt. Trotzdem sollen sie zahlen. Im Übrigen ist nicht nachvollziehbar, warum Unternehmen überhaupt zahlen müssen: Nur wer Augen und Ohren hat, kann Rundfunk nutzen also nur natürliche Personen.
Gebührensystemwechsel muss kommen
Der DIHK fordert als erste Maßnahme, die zum 01.01.2007 eintretende Gebührenpflicht für internetfähige Rechner weiterhin auszusetzen. Mittelfristig muss allerdings ein Systemwechsel hin zu einer geräteunabhängigen Gebühr erfolgen. Die bisherige Gebühr entstand in einer Zeit, als Haushalte maximal ein TV/Radio-Gerät besaßen. Heute werden die Möglichkeiten der Rundfunknutzung immer vielfältiger. Unabhängig von der zunehmenden Medienvielfalt kann niemand mehrere Geräte gleichzeitig nutzen. Unternehmer und auch die Beschäftigten im Betrieb zahlen im Regelfall bereits als Privatpersonen Gebühren. Es gibt keinen Grund, sie doppelt zur Kasse zu bitten. Eine solche Gebühr, weg vom Geräteansatz, wäre nachvollziehbar und begründet. Jeder Nutzer sollte wissen, was ihn der öffentlich-rechtliche Rundfunk kostet.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK)
Ute Brüssel, Pressesprecherin
Breite Str. 29, 10178 Berlin
Telefon: (030) 203080, Telefax: (030) 203081000
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