Russisches Vorgehen gegen Anwaltschaft muss enden!
(Berlin) - Schiedsverfahren gegen Russland sind dem Kreml schon länger ein Dorn im Auge. Erstmals geht die Russische Föderation nun aber auch gegen die Schiedsrichter:innen und die verhandlungsführende Kanzlei vor. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) macht klar: Solche Angriffe auf die Freiheit der anwaltlichen Berufsausübung sind nicht hinnehmbar.
„Russland hat schon länger ein Problem damit, dass westliche Unternehmen per Schiedsverfahren gegen russische Firmen vorgehen“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Ulrich Karpenstein, Vizepräsident des Deutschen Anwaltvereins. Schon seit einiger Zeit würden die nationalen Gerichte instrumentalisiert, um hier gegenzusteuern. Richteten sich die Verfahren bisher jedoch stets gegen die Unternehmen, so verklagt die Russische Föderation nun auch die an einem Investitionsschiedsverfahren beteiligten Schiedsrichter und die verfahrensführende Kanzlei aus Frankfurt am Main.
„Solchen Einschüchterungsmaßnahmen dürfen wir uns nicht beugen“, warnt der DAV-Vizepräsident. Es sei zu befürchten, dass andere Kanzleien aus Sorge vor Repressalien nun vor Mandaten gegen Russland zurückschrecken könnten.
„Diese Versuche, die Arbeit von Juristinnen und Juristen zu blockieren, verurteilen wir aufs Schärfste“, so Karpenstein. Nachdem die Anwaltschaft in den letzten Wochen auch in den USA, Israel und der Türkei gezielten Behinderungs- und Einschüchterungsversuchen ausgesetzt war, verstärken solche Geschehnisse die Sorge um die internationale Rechtsstaatlichkeit.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV), Littenstr. 11, 10179 Berlin, Telefon: 030 7261520