Pressemitteilung | Hessischer Apothekerverband e.V.
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Rx‑Versandverbot europarechtlich möglich

(Offenbach) - „Seit Jahren werden der Rx-Versandhandel und dessen rechtswidrige Rx-Boni politisch nicht angegangen, sondern mit dem Verweis ausgesessen, dass hier europarechtliche Hürden das politische Handeln unmöglich machen. Währenddessen schließen immer mehr Vor-Ort-Apotheken und die Versorgung vor allem im ländlichen Bereich wird immer dünner. Das ist nicht verantwortbar“, sagt Holger Seyfarth, Vorsitzender des Hessischen Apothekerverbandes (HAV).

Aktueller Anlass sind die gerade veröffentlichten Schlussanträge des General-anwalts am Europäischen Gerichtshof in der Rechtssache C‑604/24. Holger Seyfarth erklärt hierzu: „Die EU zieht eine klare Trennlinie zwischen OTC und Rx. OTC-Versand kann man nicht pauschal verbieten, Rx-Versand darf man national untersagen. Wer etwas anderes behauptet, ignoriert die Realität und will schlicht nicht handeln.“

Rechtsgrundlage ist Artikel 85c der Richtlinie 2001/83/EG: Er lässt nationale Verbote des Fernabsatzes verschreibungspflichtiger Arzneimittel ausdrücklich unberührt. „Rx-Versandverbot ist damit keine juristische Unmöglichkeit, sondern eine Frage des politischen Willens“, betont der Verbandsvorsitzende.

Der HAV fordert deshalb:

• einen verbindlichen Gesetzgebungsfahrplan für ein Rx‑Versandverbot zum Schutz von Patientensicherheit und zum Erhalt der Vor-Ort-Versorgung,
• ein robustes Regelpaket für den OTC-Versand (Beratung/Interaktionscheck, Dokumentation, Missbrauchs‑ und Fälschungsschutz).

Der HAV hat hierzu Schreiben an Bundesgesundheitsministerin Nina Warken sowie an die Hessische Gesundheitsministerin Diana Stolz übermittelt. „Wir erwarten kurzfristig einen konkreten gesetzgeberischen Pfad. Ein weiteres Vertagen dieses Themas ist keine Option“, so Seyfarth.

„Wer die Vor-Ort-Arzneimittelversorgung stärken will, muss handeln. Wer weiter nichts unternimmt, ist für die zunehmenden Apothekenschließungen und die größer werdenden weißen Flecken in der Arzneimittelversorgung verantwortlich“, fasst Seyfarth abschließend zusammen.

Quelle und Kontaktadresse:
Hessischer Apothekerverband e.V., Strahlenbergerstr. 112, 63067 Offenbach, Telefon: 069 792005-0

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