Sachsen: Altenpflege-Ausbildungsumlage zum 30. September dieses Jahres entfällt / Fehler der Landesversicherungsanstalt darf nicht zu Lasten der Einrichtungen gehen
(Berlin) - Seit dem 01. September 2003 wird im Freistaat Sachsen ein Ausgleichsverfahren zur Finanzierung der Vergütung für angehende Altenpflegerinnen und Altenpfleger angewandt, an dem sich alle stationären und ambulanten Einrichtungen beteiligen. Das heißt: Einrichtungen, die ausbilden und somit langfristig den Nachwuchs an qualifizierten Pflegefachkräften sicherstellen, werden im Rahmen der Umlage unterstützt und für ihr Engagement belohnt. Umso wichtiger ist es, dass das solidarische Umlageverfahren allen Beteiligten auch eine verlässliche Handlungs- und Planungssicherheit gibt, betont Ivette Riegel, Vorsitzende der Landesgruppe Sachsen im Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa).
Ivette Riegel: Diese Planungssicherheit ist im Moment nicht mehr gegeben, da der per Rechtsverordnung festgelegte Zahlungstermin für die Umlage im August dieses Jahres entfallen ist. Schuld daran ist ein offensichtlich formaler Fehler der Landesversicherungsanstalt, der nicht zu Lasten der Einrichtungen gehen darf.
Um die Altenpflegeausbildung zu fördern, wurde in Sachsen eine Ergänzungsvereinbarung zwischen den Pflegekassen und den Einrichtungen getroffen, pro Tag 0,44 Euro von den Pflegebedürftigen zu erheben. Innerhalb dieser Vereinbarung sind einzelne Zahlungstermine für das Jahr 2005 festgelegt worden, und zwar zur Monatsmitte im März, Mai, August und November. Entsprechende Bescheide erhielten die Einrichtungen bereits im vergangenen Jahr. Jedoch hat die Landesversicherungsanstalt versäumt, den Monat August 2005 wie vereinbart als Zahlungstermin auszuweisen, erläutert Ingrid Wagner, sächsische Landesbeauftragte des bpa, den Fehler der LVA. Stattdessen wiesen die Bescheide, die vor 14 Tagen bei den Einrichtungen eingingen, als Zahlungstermine den 30. September und den 15. November aus.
Dies sei durch den § 2 Abs. 5 der entsprechenden Rechtsverordnung aber ausdrücklich anders geregelt, betont Ingrid Wagner mit Hinweis auf den in den Monaten März, Mai, August und November vorgesehenen Zahlungstermin. Wagner: Die Einrichtungen können das durch die LVA verursachte Manko nicht schultern, zumal sich die Höhe der Ausbildungsumlage gerade erst um 60 Prozent erhöht hat. Eine Refinanzierung wäre dann erst ab 2006 möglich. Und die Beteiligung der Pflegebedürftigen würde sich geschätzt auf 0,75 Euro erhöhen.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V., Bundesgeschäftsstelle (bpa)
Hannoversche Str. 19, 10115 Berlin
Telefon: 030/30878860, Telefax: 030/30878889
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