Pressemitteilung | IHK Frankfurt am Main - Industrie- und Handelskammer
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Sachverständige für den Emissionshandel nehmen die Arbeit auf

(Frankfurt am Main) - Mit dem Inkrafttreten des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG) am 15.07.2004 wurden die Grundlagen für den Handel mit Berechtigungen in einem gemeinschaftsweiten Emissionshandelssystem geschaffen.

Die IHK Frankfurt weist darauf hin, dass Unternehmen ab sofort die Möglichkeit haben, Anträge auf Zuteilung von Emissionsberechtigungen testieren zu lassen. Die ersten Sachverständigen wurden bereits von der IHK Frankfurt bestellt und vereidigt. Damit wurde eine weitere Hürde für den am 1. Januar 2005 europaweit startenden Emissionshandel genommen.

Nach dem neuen Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) müssen rund 1.700 deutsche Unternehmen mit insgesamt knapp 2.400 Anlagen bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHST) in Berlin ihre Zuteilungen für die Handelsperiode 2005 bis 2007 beantragen. Voraussetzung ist, dass diese Anträge und Emissionsberichte zuvor von Sachverständigen testiert wurden. Da die IHKs bereits parallel zum Gesetzgebungsverfahren die fachlichen Voraussetzungen erarbeitet haben, werden in Kürze rund 100 IHK-Sachverständige am Markt sein.

Quelle und Kontaktadresse:
Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main (IHK) Börsenplatz 4, 60313 Frankfurt Telefon: 069/2197-0, Telefax: 069/2197-1424

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