Pressemitteilung | Deutscher Tourismusverband e.V. (DTV)

Saisonale Abmeldung von Rundfunkgeräten ist wieder möglich

(Bonn) - Der Protest der Tourismusbranche hat sich gelohnt: Gewerbliche Beherbergungsbetriebe – dazu zählen beispielsweise Hotels und Gasthöfe – können ihre Fernseh- und Radiogeräte wieder vorübergehend abmelden. Auch Vermieter privater Ferienunterkünfte profitieren von der Neuregelung.

„Unser Einsatz hatte Erfolg“, freute sich der Präsident des Deutschen Tourismusverbandes e.V. (DTV), Reinhard Meyer, über die gefundene Lösung. Zugleich betonte er: „Die Einigung ist ein Kompromiss. Wir hatten uns mehr erhofft.“

Und so sieht die Einigung aus: Gewerbliche Beherbergungsbetriebe und privat vermietete Ferienunterkünfte – also Ferienwohnungen, -zimmer und Pensionen –, die für mindestens drei Monate im Kalenderjahr schließen, können sich für diese Zeit von den Rundfunkgebühren befreien lassen. Voraussetzung ist, dass sie komplett schließen. Eine Teilschließung, beispielsweise einiger Zimmer, reicht nicht aus. Ein Antrag bei der Rundfunkanstalt ist Pflicht. In diesem muss der Betreiber oder der Vermieter die Schließung glaubhaft machen – diese also belegen, zum Beispiel mit einem entsprechenden Hinweis auf seiner Internetseite oder mit einer Bestätigung der örtlichen Tourismusbehörden. „Damit kommt auf die Tourismusorganisationen vor Ort mehr Bürokratie zu“, kritisierte Meyer. „Doch auch wenn die saisonale Anmeldung sich in engen Grenzen bewegt – ihre Wiedereinführung ist ein großer Erfolg für die Tourismusbranche.“

In der jüngsten Vergangenheit gab es lediglich das so genannte Hotelprivileg – einen pauschalen Rabatt. Demnach zahlen Beherbergungsbetriebe mit bis zu 50 Objekten für das Erstgerät die volle Rundfunk- und Fernsehgebühr. Für alle weiteren Geräte zahlen die Betriebe jeweils nur noch 50 Prozent der Jahresgebühr. Anbieter mit mehr als 50 Objekten müssen ab dem zweiten Gerät 75 Prozent der Gebühr entrichten. Aber: Dieser pauschale Rabatt lässt sich nicht mit der saisonalen Anmeldung kombinieren, eine so genannte Doppelprivilegierung wird ausgeschlossen. „Beherbergungsbetriebe wie zum Beispiel Hotels müssen sich entscheiden“, erklärte Meyer.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Tourismusverband e.V. (DTV) Pressestelle Bertha-von-Suttner-Platz 13, 53111 Bonn Telefon: (0228) 985220, Telefax: (0228) 698722

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