Pressemitteilung | Verband der Chemischen Industrie e.V. (VCI)

Sammelklagen: VCI kritisiert Gesetzentwurf als unausgewogen

(Frankfurt am Main) - Verbände sollen in Zukunft die Interessen von Verbraucherinnen und Verbrauchern mit Sammelklagen durchsetzen können. Mit ihrem gestern verabschiedeten Gesetzentwurf will die Bundesregierung die EU-Verbandsklagerichtlinie in deutsches Recht umsetzen.

Der Verband der Chemischen Industrie (VCI) sieht an mehreren Stellen des Entwurfs eine erhebliche Schieflage: So werden die bisher bei Musterfeststellungsklagen für Verbände geltenden strengen Voraussetzungen für die Klagebefugnis für die zukünftigen Sammelklagen erheblich herabgesetzt. Zudem können sich Verbraucher erst zu einem späten Zeitpunkt im Verfahren entscheiden, ob sie sich an einer Verbandsklage beteiligen oder nicht. Damit bleibt die Tür des Verfahrens für Kläger lange offen und die mit der Sammelklage bezweckten Effizienzgewinne verpuffen.

"Mit der Verwässerung der Regeln für die Klagebefugnis von Verbänden und der späten Beitrittsmöglichkeit von Verbrauchern zu Sammelklagen werden tragende Prinzipien zur Disposition gestellt, um missbräuchliche Klagen zulasten der Unternehmen zu verhindern", kritisiert Berthold Welling, VCI-Geschäftsführer Recht, Steuern, Nachhaltigkeit, den Gesetzentwurf.
Zudem geht der Anwendungsbereich des Gesetzentwurfs weit über das Ver-braucherrecht hinaus. Verbände sollen sogar stellvertretend für kleine Unternehmen klagen dürfen. Welling: "Kleine Unternehmen Verbrauchern gleichzustellen, ist systemwidrig. Wenn das Schule macht, schadet das dem Verbraucherschutz sowie dem Rechts- und Gerichtsstandort Deutschland."

Besondere Fallstricke sieht der VCI auch bei der Klagefinanzierung: Für kom-merzielle Prozessfinanzierer wird der Weg eröffnet, aus den Ansprüchen der Verbraucher Profit zu schlagen. Die Klagen werden noch anfälliger für Missbrauch, wenn nicht der Verbraucherschutz, sondern eine profitable Einnahmequelle für gewerbliche Klagefinanciers im Vordergrund steht. Berthold Welling sagt: "Ziel muss es sein, bei Massenklagen einen fairen Ausgleich zwischen Klägern und Beklagten zu finden. Das schließt mit ein, klare Spielregeln für die Drittfinanzierung zu schaffen. Sonst drohen Klagen zum Geschäftsmodell zu werden."

Quelle und Kontaktadresse:
Verband der Chemischen Industrie e.V. (VCI) Pressestelle Mainzer Landstr. 55, 60329 Frankfurt am Main Telefon: (069) 2556-0, Fax: (069) 2556-1471

(mw)

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