Sanktion des Strafrechts sinnvoll erweitern / DAV begrĂŒĂt den Gesetzentwurf bei einer Anhörung
(Berlin) - AnlĂ€sslich der Anhörung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages vom heutigen Tage begrĂŒĂt der Deutsche Anwaltverein (DAV) den Gesetzentwurf zur Reform des Sanktionenrechts im Strafverfahren als sinnvolle ErgĂ€nzung des bisherigen Systems. Deutschland sei bisher ein Land mit zu wenig unterschiedlichen Sanktionsmöglichkeiten. BegrĂŒĂt werde daher die EinfĂŒhrung der gemeinnĂŒtzigen Arbeit und ein neu ausgestaltetes Fahrverbot. Die Möglichkeit der Zahlungserleichterung bei einer Geldstrafe, wenn ohne diese die Wiedergutmachung des Schadens gefĂ€hrdet wĂ€re, diene den Opferinteressen. Weitere ÂheiĂe Eisen des Sanktionenrechts, wie die Anhebung der bewĂ€hrungsfĂ€higen Freiheitsstrafen auf drei Jahre wĂŒrden allerdings leider nicht angefasst.
ÂDie Intention des Gesetzentwurfs ist generell zu begrĂŒĂen. Das System des strafrechtlichen Sanktionenrechts muss ausgebaut werden, damit die vom Richter zu verhĂ€ngende Strafe stĂ€rker den Einzelfall berĂŒcksichtigen kann, so Rechtsanwalt Eberhard Kempf, Vorsitzender des DAV-Strafrechtsausschusses, bei der Anhörung. Es mĂŒsse mehr Alternativen zum Strafvollzug geben. Das bloĂe Wegsperren leiste keinen Beitrag zur Wiedereingliederung, sondern fĂŒhre eher zum Gegenteil.
Im Einzelnen:
GemeinnĂŒtzige Arbeit:
Durch die EinfĂŒhrung der gemeinnĂŒtzigen Arbeit als Ersatzstrafe können sinnvollerweise kurze Freiheitsstrafen abgewendet werden. Dies betreffe auch die Vollstreckung von Geldstrafen durch Freiheitsstrafen.
Allerdings sollte die Möglichkeit der gemeinnĂŒtzigen Arbeit nicht als Âkann-RegelungÂ, sondern als Anwendung fĂŒr den Regelfall festgeschrieben werden. Auch die BeschrĂ€nkung auf ErsttĂ€ter fĂŒhre zu einer ĂŒberflĂŒssigen EinschrĂ€nkung.
Fahrverbot:
Bisher kannte das Strafrecht das Fahrverbot nur als Nebenstrafe. KĂŒnftig soll es als selbstĂ€ndige Sanktion ausgestattet werden. Zu Recht könne es nur in Betracht kommen, wenn die Straftat in Zusammenhang mit dem ÂFĂŒhren eines Kraftfahrzeuges oder unter Verletzung der Pflichten eines KraftfahrzeugfĂŒhrers durchgefĂŒhrt wurde. Damit werde die Möglichkeit der Sanktionierung strafbaren Verhaltens im unteren Bereich sinnvoll erweitert.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)
Littenstr. 11, 10179 Berlin
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