Pressemitteilung | VDI Verein Deutscher Ingenieure e.V. - Hauptgeschäftsstelle

Schäden beim Feuerverzinken vermeiden / Richtlinie VDI 3822 Blatt 1.6: Schadensanalyse; Flüssigmetallinduzierte Rissbildung beim Stückverzinken

(Düsseldorf) - Die Richtlinie VDI 3822 Blatt 1.6 gibt Hinweise für die Abklärung von Schadensfällen beim Stückverzinken nach dem Schmelztauchverfahren (Feuerverzinken). Gleichzeitig hilft die Richtlinie allen Beteiligten der betrieblichen Fertigungskette, vom Konstrukteur bis zum Verzinker, kostspielige und mitunter gefährliche Fehler zu vermeiden.

Die VDI-Gesellschaft Werkstofftechnik hat mit der nun vorliegenden Richtlinie erstmalig Schäden beim Feuerverzinken behandelt. Im Stahlbau ist das Stückverzinken nach dem Schmelztauchverfahren (Feuerverzinken) als Korrosionsschutz ein bewährtes und häufig angewandtes Verfahren. Immer wieder kommt es aber zu gravierenden Schadensfällen an feuerverzinkten Bauteilen. Teilweise handelt es sich um deutliche Schäden, wie beispielsweise das Aufreißen von Rohren oder Trägern. Diese Fälle sind noch verhältnismäßig harmlos, da solche Teile auf Grund der sichtbaren Risse kaum zum Einsatz kommen. Bleiben die Anrisse jedoch unerkannt, ergibt sich eine potenzielle Gefahr. Keime können Ermüdungsanrisse bilden oder es kommt beim Einbau bzw. nach dem Einbau unter Lasteinwirkung plötzlich zum Bauteilversagen.

Herausgeber der Richtlinie VDI 3822 Blatt 1.6 ist die VDI-Gesellschaft Werkstoff­technik. Die Richtlinie ist ab 01.12.2008 zum Preis von 51,70 € beim Beuth Verlag in Berlin (Tel. +49 (0)30 / 26 01 - 22 60) erhältlich. Die Einspruchsfrist endet am 31.05.2009. Weitere Informationen und Onlinebestellung unter www.vdi.de/richtlinien oder www.beuth.de.

Quelle und Kontaktadresse:
VDI Verein Deutscher Ingenieure e.V., Hauptgeschäftsstelle Michael Schwartz, Pressesprecher Peter-Müller-Str. 1, 40468 Düsseldorf Telefon: (0211) 6214-0, Telefax: (0211) 6214-575

(tr)

NEWS TEILEN: