Pressemitteilung | (ABVP) Arbeitgeber- und BerufsVerband Privater Pflege e.V. - Bundesgeschäftsstelle

Schädlich für Pflegedienste, politisch instinktlos, juristisch falsch

(Hannover) - Ein anderer Privater Pflegeverband vertritt derzeit öffentlich die Auffassung, dass die Richtlinien zur Verordnung Häuslicher Krankenpflege die Pflegedienste unmittelbar verpflichten, alle notwendigen Prophylaxe-Leistungen zu erbringen, sobald sie eine ärztliche Verordnung annehmen - obwohl hierzu noch keine Vereinbarung zwischen Pflegeverbänden und Kassenverbänden geschlossen wurde. Hierzu erklärt der ABVP:

Zu dieser Rechtsauffassung komme man zwangsläufig dann, wenn man das Krankenversicherungsrecht nur teilweise lese. Entscheidend beim Krankenversicherungsrecht sei nämlich nicht - wie vom VDAB behauptet - das Verhältnis zwischen verordnendem Arzt und Pflegedienst. Entscheidend sei vielmehr die Frage, auf welche Weise die Versicherten an diejenigen Leistungen gelangten, die Ihnen nach dem Gesetz zustehen. Dafür ist § 2 Absatz 2 des Gesetzes einschlägig:

Die Versicherten erhalten die Leistungen als Sach- und Dienstleistungen, soweit dieses Buch nichts Abweichendes vorsieht. Über die Erbringung der Sach- und Dienstleistungen schließen die Krankenkassen nach den Vorschriften des 4. Kapitels Verträge mit den Leistungserbringern.

Heiner Schülke, Sprecher des ABVP-Vorstandes: "Die Schlussfolgerung daraus ist eindeutig. Auch wenn der Arzt nach Inkrafttreten der Richtlinien davon ausgehen darf, dass seine Verordnung die notwendigen pflegerischen Prophylaxen beinhaltet, so müssen die Kassen erst mit uns Verträge schließen, damit diese Leistungen tatsächlich an die Versicherten kommen. Denn die Kassen haben den Sicherstellungsauftrag für die häusliche Krankenpflege." Diese vertragliche Grundlage sei die Voraussetzung für die Pflicht der Pflegedienste, die notwendigen Prophylaxen zu erbringen.

In diesen Verträgen sind dann unter anderem auch das Verfahren zur Leistungserbringung und die Vergütung zu regeln.

Wer jetzt das Gegenteil behaupte und mit seiner irrigen Meinung auch noch - wie geschehen - bei den Kassen, den Landesaufsichtsbehörden und dem Bundesgesundheitsministerium hausieren gehe, schade den Pflegediensten.

Schülke: "Welches Interesse sollten die Kassen denn noch haben, mit uns über das Verfahren und die Vergütung der Prophylaxen zu verhandeln, wenn ein Verband behauptet, die Leistungen müssten ohnehin schon jetzt erbracht werden? Welche Unterstützung von der Politik können wir erwarten, wenn ein bisher offensichtliches Versorgungsproblem als zu unseren Lasten gelöst betrachtet werden kann?"

Der ABVP fordert den VDAB auf, zukünftig schädliche Alleingänge zu unterlassen, mindestens jedoch dafür zu sorgen, dass von den schädlichen Auswirkungen seines Tuns nur seine eigenen Mitglieder betroffen werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Arbeitgeber- und BerufsVerband Privater Pflege e.V. Roscherstr. 13 A, 30161 Hannover Telefon: 0511/338980 Telefax: 0511/3389898

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