Scharfe Kritik an den Eckpunkten zum Gentechnikrecht / Edda Müller: Interessen und Wahlfreiheit der Verbraucher drohen auf der Strecke zu bleiben
(Berlin) - Als missglückten Versuch, Verbraucher und Gentechnikindustrie gleichermaßen zu beschwichtigen, hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) die heute (1. März 2007) vom Bundesverbraucherministerium vorgestellten Eckpunkte zur Neugestaltung des Gentechnikrechts bezeichnet. "Im Ringen um einen fairen Ausgleich der Interessen drohen die legitimen Interessen der Verbraucher und deren Wahlfreiheit auf der Strecke zu bleiben", sagte vzbv-Vorstand Edda Müller. Es müsse deutlich nachgebessert werden, wenn die Wahlfreiheit der Verbraucher erhalten und einer schleichenden Verunreinigung gentechnikfreien Anbaus nicht Tür und Tor geöffnet werden soll.
Nach Einschätzung des vzbv laufen die vorgesehenen Haftungserleichterungen dem verbraucherpolitischen Ziel zuwider, dauerhaft gentechnikfreie Lebensmittel aus deutscher Produktion anbieten zu können: So soll gemäß Definition die verschuldensunabhängige Haftung nur auf "aus der Grundstücksbeeinträchtigung resultierenden Schäden" begrenzt werden und Landwirte nur dann haften, wenn sie "wesentliche Beeinträchtigungen verursacht haben". Der vzbv fordert eine Klarstellung, was hinter diesen nebulösen Formulierungen steckt. Eine Klarstellung fordert der vzbv auch bei der Frage der Beweislast. "Derzeit sieht es so aus, dass die Bundesregierung sehenden Auges in Kauf nimmt, dass die geschädigten Landwirte ihr Recht auf Entschädigung in langwierigen Gerichtsverfahren einklagen müssen", interpretiert Edda Müller.
"Es erhärtet sich der Eindruck, dass die Bundesregierung Entschädigungen für Auskreuzungen aus Freisetzungen nur auf die unmittelbar angrenzenden Nachbarn beschränken und die Verbraucherinteressen den Interessen der Gentechnikindustrie unterordnen will." Dazu passe auch, dass nach dem Eckpunktepapier auch der Staat Haftungsrisiken tragen will, die sich aus öffentlich geförderten Erprobungsfeldern ergeben. Zudem soll ausdrücklich erlaubt werden, Recht und Gesetz durch private Absprachen auszuhebeln.
Der vzbv kritisiert darüber hinaus, dass der Einblick in den öffentlichen Teil des Standortregisters gentechnisch veränderter Felder massiv eingeschränkt werden soll. Der vzbv fordert, dass Verbraucher ungehindert erfahren können müssen, wo in Deutschland Gentechnik einsetzende Landwirtschaft stattfindet und wo nicht. Edda Müller: "Nur so lässt sich das Vertrauen in regionale landwirtschaftliche Produkte stärken und deren Konsum fördern."
Auch den Vorschlägen zur guten fachlichen Praxis kann der vzbv wenig Gutes abringen. Vorgesehen ist unter anderem ein Mindestabstand von lediglich 150 Metern, der "mit zunehmendem Erkenntnisfortschritt
überprüft und ggf. geändert" werden soll. "Nach dem Vorsorgeprinzip hätte zunächst ein weiterer Abstand das Maß der Dinge sein müssen", so Müller.
Einziger Lichtblick aus Sicht des vzbv: Die Ankündigung, sich auf europäischer Ebene für die Ausweitung der Kennzeichnungspflicht auch auf alle tierische Produkte einzusetzen.
Quelle und Kontaktadresse:
vzbv Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
Pressestelle
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Telefon: (030) 258000, Telefax: (030) 25800218
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