Scheidung führt häufig zu Versorgungseinschränkungen im Alter / Versorgungsausgleich kürzt Renten- und Pensionsansprüche
(Nürnberg) - Jahr für Jahr werden in Deutschland mehr als 200.000 Ehen geschieden. Die Auswirkungen einer Scheidung für das Alter, so der Nürnberger Rechtsanwalt Martin Weispfenning, Geschäftsführer der Deutschen Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht e. V. mit Sitz in Nürnberg, werden dabei von den Beteiligten häufig völlig unterschätzt.
Im Rahmen eines Scheidungsverfahrens, so der Familienrechtsexperte, entscheide das Gericht nicht nur über die Scheidung selbst, Unterhalt und Vermögen, sondern sei auch von Amts wegen verpflichtet, unter den Ehegatten den sogenannten Versorgungsausgleich durchzuführen, es sei denn, dass die Ehegatten diesen vorher durch notariell beurkundeten Vertrag für ihre Ehe ausgeschlossen oder auf dessen Durchführung verzichtet haben. Grob vereinfacht, so Weispfenning, werden beim Versorgungsausgleich vom Gericht sämtliche Ansprüche, die die Ehegatten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen, der Beamtenversorgung, den betrieblichen Pensionskassen u. ä. erworben haben, in einen Topf geworfen und so aufgeteilt, dass jeder Ehegatte einen gleichhohen Versorgungsanspruch erhält.
Auch wenn es für die Durchführung des Versorgungsausgleichs mehrere Methoden gibt, so Weispfenning, führen letztlich alle Wege zu demselben wirtschaftlichen Ergebnis: Die Versorgungsansprüche des einen Ehegatten werden zugunsten des anderen Ehegatten gekürzt, wenn eine Ausgleichspflicht besteht. Gerade bei Alleinverdiener-Ehen oder in den Fällen, in denen ein Ehegatte erheblich mehr verdient als der andere, bestätigt auch der Kieler Rechtsanwalt Jens Klarmann, bedeute dies, dass der Ausgleichspflichtige, also der Besserverdienende, im Alter mit einer erheblich niedrigeren Rente oder Pension auskommen müsse. Insbesondere bei großen Einkommensunterschieden während der Ehe sollte der Ausgleichspflichtige daher nach Durchführung des Scheidungsverfahrens durch Nachfrage beim zuständigen Rentenversicherungsträger prüfen, ob noch eine ausreichende Versorgung für das Alter oder den Fall der Berufs- und Erwerbstätigkeit besteht. Sei dies nicht der Fall, so Klarmann, sollte wenn möglich rechtzeitig ein entsprechender Ausgleich oder weitere private Vorsorge betrieben werden, um unliebsame Überraschungen im Alter zu vermeiden.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht e.V.
Pressestelle
Königstorgraben 3, 90402 Nürnberg
Telefon: (0911) 2443770, Telefax: (0911) 2443799
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