Scheidung möglichst einvernehmlich regeln
(Nürnberg) - Ehegatten, die den Gang zum Scheidungsrichter antreten, sollten dies möglichst einvernehmlich tun. Dazu rät der Nürnberger Rechtsanwalt Martin Weispfenning, Geschäftsführer der Deutschen Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht e. V. mit Sitz in Nürnberg.
Grundsätzlich, so der Familienrechtsexperte, gelte gerade im Scheidungsverfahren: Je größer der Streit, desto höher die Kosten! Ursache dafür sei, dass jeder strittige Punkt wie z. B. elterliche Sorge, Unterhalt, Zugewinnausgleich oder Zuteilung der Ehewohnung den Streitwert des Verfahrens kräftig erhöht. In diesem Fall, so Weispfenning, können Scheidungsverfahren selbst bei mittlerem Einkommen und Vermögen schnell 10.000,00 Euro bis 15.000,00 Euro verschlingen. Einigt sich das Paar bereits vor dem Gang zum Scheidungsrichter über alle stritten Punkte und führt die Scheidung mit nur einem Anwalt durch, löst dieselbe Scheidung wesentlich geringe Kosten aus. Vor diesem Hintergrund, so Weispfenning, sollte jeder Streit im Scheidungsverfahren reiflich überlegt sein.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht e.V.
Lutz Förster, Geschäftsführender Vorstand
Königstorgraben 3, 90402 Nürnberg
Telefon: (0911) 2443770, Telefax: (0911) 2443799
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