Pressemitteilung | Deutsche Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht e.V. (DANSEF)

Scheidung möglichst einvernehmlich regeln / Mit jedem Streit steigen auch die Kosten

(Nürnberg) - Jahr für Jahr werden in Deutschland mehr als 200.000 Ehen geschieden. Die Kostenfolge, so der Nürnberger Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Martin Weispfenning, Geschäftsführer der Deutschen Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht e. V. mit Sitz in Nürnberg, wird dabei von den Parteien häufig völlig aus dem Auge verloren.

In jedem Scheidungsverfahren, so Weispfenning, muss neben der Scheidung selbst auch über die sogen. „Scheidungsfolgen“ entschieden werden, wie z. B. über die Zahlung von Unterhalt, elterliche Sorge und Umgangsrecht für minderjährige Kinder, Zugewinnausgleich oder Aufteilung von Ehewohnung, Hausrat und Vermögen. Sind sich die Scheidungswilligen hierüber einig, so der Familienrechtsexperte, kann eine Scheidung in der Regel zügig und auch mit überschaubaren Kosten durchgeführt werden. Anders sei der Sachverhalt jedoch, wenn die Parteien in dem Scheidungsverfahren noch bis zum „letzten Kaffeelöffel“ streiten. Dies, so Weispfenning, kann die Kosten eines Scheidungsverfahrens gewaltig in die Höhe treiben und bis zu verfünffachen.

Dies bestätigt auch die Stuttgarter Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht Sabine-Sara Goethert, Leiterin des Fachausschusses „Familienrecht“ der Vereinigung, und macht zur Verdeutlichung folgendes Beispiel auf: Ein Ehepaar mit einem monatlichen Gesamtnettoverdienst von 5.000,00 Euro sowie einem weiteren Vermögen von 100.000,00 Euro beabsichtigen, sich einvernehmlich scheiden zu lassen.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht e.V. Königstorgraben 3, 90402 Nürnberg Telefon: 0911/2443770, Telefax: 0911/2443799

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