Scheitert das Staatsziel Kultur an der Länderhoheit?
Zu Ihrer Information hier ein Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur dpa zum Thema "Staatsziel Kultur im Grundgesetz" vom 1. Januar 2008.
(C) dpa Dienstag, 01. Januar 2008 (16:21)
(Berlin) (dpa) - Der Deutsche Kulturrat hat an die Union appelliert, ihren Widerstand gegen ein Staatsziel Kultur im Grundgesetz aufzugeben. Ein Staatsziel Kultur scheitert nach Ansicht der Spitzenorganisation der Bundeskulturverbände bisher an der Blockadehaltung vor allem unionsgeführter Länder, die ein Aufweichen ihrer Kulturhoheit befürchten. "Mit einem Staatsziel Kultur mit Verfassungsrang würde das, was seit Gründung der Bundesrepublik zunehmend Rechtspraxis ist, plötzlich auch Recht werden und wir hätten eine im Grundgesetz abgesicherte Bundeskulturpolitik", sagte der Geschäftsführer des Kulturrates, Olaf Zimmermann, in einem Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur dpa. Die Ergänzung des Grundgesetzes soll lauten "Der Staat schützt und fördert die Kultur".
Dieser Verweis auf eine Bundeskulturförderung mit Verfassungsrang erkläre den Widerstand aus Kreisen der Union, die im Gegensatz zu allen anderen Fraktionen im Bundestag einen entsprechenden Beschluss mit Zweidrittel-Mehrheit zur Grundgesetzänderung im Bundestag bisher ablehne. Es liege bereits ein Gesetzesantrag der FDP im Parlament vor, der demnächst beraten werde. "Es wäre ehrlicher", sagte Zimmermann, "wenn die Länder, die ansonsten gerne Zuschüsse des Bundes auch im Kulturbereich in Anspruch nehmen, auch offen sagen würden: "Wir haben die Kulturhoheit und wollen sie unter allen Umständen behalten und mit niemand teilen".
"In dieser Legislaturperiode wird es ein Staatsziel Kultur also ganz offensichtlich nicht mehr geben", meinte Zimmermann. Er wies angesichts des Widerstands aus der Union darauf hin, dass durchaus führende Politiker der Partei wie Bundestagspräsident Norbert Lammert und auch Kulturstaatsminister Bernd Neumann für ein Staatsziel Kultur mit Verfassungsrang plädierten. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) dagegen ist eher zurückhaltend in dieser Frage. Eine Kopplung mit anderen Staatszielen wie Sport oder Kinderschutz sei akzeptabel, wenn dies wie in der SPD zur Bedingung gemacht werde, sagte Zimmermann. Ein Staatsziel Kultur im Grundgesetz wäre nach Ansicht des Kulturrates "mehr als ein Symbol". Es mache Sinn und würde "die praktische Politik positiv beeinflussen", betonte Zimmermann.
(C) dpa Dienstag, 01. Januar 2008 (16:21)
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Kulturrat
Olaf Zimmermann, Geschäftsführer
Chausseestr. 103, 10115 Berlin
Telefon: (030) 24728014, Telefax: (030) 24721245
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