Pressemitteilung | Deutsche Gesellschaft für Erbrechtskunde e.V. (DGE)

Schenkung in Etappen reduziert Erbschaftsteuer

(Bonn) - „Die Möglichkeit der vorzeitigen Vermögensübertragung zum Zwecke der Reduzierung von Erbschaftsteuer werde selbst bei intakten Familienverhältnissen noch viel zu wenig genutzt“, erklärte Wolfgang Kastner, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Erbrechtskunde e.V. (DGE). Häufig ließe sich die Steuer dadurch auf ein Minimum reduzieren oder entfiele gar ganz, erklärte er.

Dazu ein Beispiel: Ein Arztehepaar besitzt gemeinsam je zur Hälfte ein Einfamilienhaus (Steuerwert: 400.000,00 Mark), ein kleines Mietshaus (Steuerwert: 800.000,00 Mark) sowie Wertpapiere im Wert von 800.000,00 Mark. Geht das Vermögen - wie vom Ehepaar zunächst per Testament geplant - zunächst auf den überlebenden Ehegatten und danach auf die einzige Tochter über, hat sich dieses Vermögen bei Ankunft bei der Tochter durch Erbschaftsteuer um rd. 350.000,00 Mark geschmälert!

Überträgt das Ehepaar dagegen das Vermögen bereits zu Lebzeiten in Etappen und jeweils im Rahmen der Freibeträge alle zehn Jahre stückweise auf die Tochter, sieht die Rechnung ganz anders aus:

Im Alter von 55 überträgt das Ehepaar das Mietshaus auf die Tochter - steuerfrei, da im Rahmen der Freibeträge.

Im Alter von 65 überträgt das Ehepaar das Einfamilienhaus und die Hälfte der Wertpapiere - steuerfrei, da im Rahmen der Freibeträge.

Beim Tode des ersten Ehegatten gehen noch 400.000 Mark Wertpapiere zunächst auf den überlebenden Ehegatten und danach auf die Tochter über - jeweils steuerfrei, da im Rahmen der Freibeträge. Gesamtsteuerüberlastung: Null, Ersparnis: 350.000,00 Mark!

Bei Vermögen oberhalb der Freibeträge sei eine rechtzeitige Vermögensübergabeplanung und die Einholung steuerlichen Rats allemal empfehlenswert, erklärte Kastner.

Weitere Steuertips sowie Testamentsmuster enthalten die vom DGE-Präsidenten Wolfgang Kastner herausgegebenen Ratgeber „Sterben macht Erben“ und „Sterben und Steuern“, die zum Preis von jeweils 15,80 DM zuzüglich jeweils 2,00 DM Versandspesen direkt beim DGE-Präsident Wolfgang Kastner, c/o DGE-Geschäftsstelle, Simrockallee 27, 53173 Bonn, schriftlich bestellt werden können.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Gesellschaft für Erbrechtskunde e.V. Simrockallee 27 53173 Bonn Telefon: 0228/935570 Telefax: 0228/9355799

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