Pressemitteilung | Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V. (DStGB)

Schily beruft DStGB in Sachverständigenrat für Zuwanderung und Integration

(Berlin) - Der von Bundesinnenminister Otto Schily berufene Sachverständigenrat für Zuwanderung und Integration (Zuwanderungsrat) hat am 26. Mai 2003 im Beisein des Ministers seine konstituierende Sitzung im Nürnberger Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge abgehalten. Das Geschäftsführende Präsidialmitglied des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Dr. Gerd Landsberg, ist eines von sieben Mitgliedern.

Aufgrund der besonderen Bedeutung des Sachverständigenrates und des hohen Informations- und Beratungsbedarfs im Bereich Zuwanderung und Integration hat der Bundesminister des Innern den Sachverständigenrat beim Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge auf der Grundlage eines Organisationserlasses errichtet. Ursprünglich sollte der Zuwanderungsrat durch das Zuwanderungsgesetz eingeführt werden. Dieses konnte jedoch nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von November 2002 nicht in Kraft treten. Wie bereits für den auf Grundlage des Zuwanderungsgesetzes geplanten Zuwanderungsrat hat der Bundesminister des Innern erneut Dr. Landsberg für die Dauer von vier Jahren in den Zuwanderungsrat berufen.

Der Zuwanderungsrat hat die Aufgabe, regelmäßig die innerstaatlichen Aufnahme- und Integrationskapazitäten sowie die aktuelle Entwicklung der Wanderungsbewegungen darzustellen und jährlich ein Gutachten zum aktuellen Stand der Zuwanderungsbewegungen in der Bundesrepublik Deutschland und zu deren absehbaren Entwicklung zu erstatten. Darin soll auch die Entwicklung bei der Aufnahme von Spätaussiedlern, der Erteilung von Aufenthaltstiteln nach dem Ausländergesetz und der Zahl sowie der Ergebnisse der Asylverfahren dargestellt werden. Das Gutachten soll außerdem Aussagen zu den Auswirkungen der Zuwanderung auf die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt enthalten.

Durch den Organisationserlass des BMI ist dem Zuwanderungsrat weitestgehend Unabhängigkeit zugesichert. Das Gutachten des Zuwanderungsrates soll jährlich, zum ersten Mal bis zum 15. Juni 2004 vorgelegt werden. Die Bundesregierung leitet das Gutachten zusammen mit einer Stellungnahme dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat zu. Die Stellung der Mitglieder des Zuwanderungsrates bekommt dadurch eine besondere Stärkung, dass sie berechtigt sind, eine von der Mehrheit abweichende Minderheitsauffassung in dem Gutachten zum Ausdruck zu bringen.

Schily erklärte in Nürnberg heute hierzu:

"Der Zuwanderungsrat hat die Aufgabe, die innerstaatlichen Aufnahme- und Integrationskapazitäten sowie die aktuelle Entwicklung der Wanderungsbewegungen kontinuierlich zu bewerten. Zu diesem Zweck wird er in einem jährlichen Gutachten über den aktuellen Stand der Zuwanderung in Deutschland und ihre absehbare Entwicklung berichten. Er wird dabei alle wesentlichen Aspekte der Zuwanderung, angefangen von den wirtschaftlichen und sozialen Folgen bis hin zu integrationspolitischen und humanitären Fragen berücksichtigen.

Zuwanderungsfragen dürfen nicht allein aus wissenschaftlicher Sicht beurteilt werden. Die Bundesregierung strebt einen breiten gesellschaftlichen Konsens in diesen Fragen an. Daher gehören dem Zuwanderungsrat neben wissenschaftlichen Experten auch sachkundige Vertreter wichtiger gesellschaftlicher Gruppen an.

Frau Prof. Süssmuth, die bereits als Vorsitzende der Unabhängigen Kommission Zuwanderung ausgezeichnete Arbeit geleistet hat, danke ich besonders für ihre Bereitschaft, den Vorsitz des Sachverständigenrates zu übernehmen. Ich danke aber auch allen anderen Mitgliedern des Sachverständigenrates, dass sie sich bereit erklärt haben, für die ehrenamtliche Tätigkeit in diesem wichtigen Beratungsgremium zur Verfügung zu stehen.

Ich bin zuversichtlich, dass es durch die Tätigkeit des Sachverständigenrates gelingen wird, die öffentliche Debatte über die Fragen der Zuwanderung zu versachlichen. Das wird hoffentlich auch dazu beitragen, die erforderliche Einigung von Bund und Ländern über die Reform des Zuwanderungsrechts und über ein umfassendes Integrationskonzept zu erleichtern."

Der Zuwanderungsrat wird bei seiner Tätigkeit vom Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge unterstützt.

Dem Zuwanderungsrat gehören an:

Vorsitzende Frau Prof. Dr. Rita Süssmuth, Bundestagspräsidentin a. D.,

Herr Prof. Dr. Klaus J. Bade, Direktor des Instituts für Migrationsforschung und interkulturelle Studien in Osnabrück,

Herr Christoph Kannengießer, als Geschäftsführer der Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände,

Herr Dr. Gerd Landsberg, geschäftsführendes Präsidialmitglied des Deutschen Städte- und Gemeindebundes,

Herr Heinz Putzhammer, Mitglied des Geschäftsführenden Bundesvorstandes des Deutschen Gewerkschaftsbundes, und

Herr Prof. Dr. Gert Wagner, Abteilungsleiter und Forschungsdirektor des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) Marienstr. 6, 12207 Berlin Telefon: 030/773070, Telefax: 030/77307200

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