Schindler: Vorschlag zur Änderung der Zuckermarktordnung schwächt Anbauer erheblich
(Mainz) - Direkt im Anschluss an die vorgelegte Änderung der Zuckermarktordnung durch die EU-Kommission hat der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Pfalz Süd, Norbert Schindler den Bundeslandwirtschaftsminister Karl-Heinz Funke in der vergangenen Woche um Unterstützung gebeten.
Für Schindler ist es unverständlich, warum eine Regelung, die über 30 Jahre das Gleichge-wicht auf dem europäischen Zuckermarkt, die Versorgungssicherung der Verbraucher sowie die Planungs- und Existenzsicherung der Erzeuger garantiert hat, in wesentlichen Punkten nicht mehr weitergeführt werden soll.
Nicht nur innenpolitisch, sondern auch außenpolitisch erfüllt die Zuckermarktordnung in der derzeitigen Gestaltung die Bedingungen für den EU-Agrarhaushalt und die EU-Osterweiterung, die Verpflichtungen gegenüber den AKP-Staaten (Afrika, Karibik und Pazifik) und Indien sowie den Anforderungen der Welthandelsorganisation (WTO), erklärt Schindler.
Besonders schmerzhaft sei die verkürzte Frist der Quotenfestsetzung für nur weitere zwei Jahre, obwohl fünf Jahre beabsichtigt waren. Eine mögliche Abschaffung der Quotenregelung ab dem 30. Juni 2003 beziehungsweise eine Senkung aller nationalen Quoten um 115.000 Tonnen sei für die Anbauer nicht tragbar. Deshalb bat Schindler den Bundeslandwirtschaftsminister, sich für eine unveränderte Verlängerung der Zuckermarktordnung um mindestens weitere sechs Jahre einzusetzen.
Die kostspieligen Quotenkäufe konnten von den Landwirten bisher durch die Sicherheit der Marktordnung mittelfristig kalkuliert werden. Durch die Kommissionsvorschläge bleibt künf-tig nur eine Investition in eine höchst ungewisse Zukunft, so der BWV-Präsident Schindler. Er könne die Berufskollegen derzeit nur warnen, Quotenkäufe zu überteuerten Preisen zu tätigen.
Als gänzlich praxisfern bewertete Schindler die Abschaffung der Lagerkostenbeihilfe, welche gleichzeitig die Abschaffung der Übertragung des so genannten nichtquotengebundenem C-Zuckers` auf die folgenden Jahre induziere.
Damit habe der Landwirt überhaupt keine Möglichkeit mehr, Einbußen bei Nichterfüllung der Liefermenge durch schlechte Witterungsbedingungen auszugleichen. Dies schwäche die Er-zeuger wiederum erheblich. Außerdem habe sich diese Regelung voll bewährt, da sie dem Ausgleich von Produktionsschwankungen und einem ausgeglichenen Zuckerangebot gedient habe. Zudem werde diese Regelung in vollem Umfang durch die Erzeugerabgaben finanziert.
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