Schinol: Altholzverordnung ist gelungen und praxisgerecht!
(Berlin) - Im Rahmen des heutigen Entsorga-Congresses "Altholz zwischen stofflicher und energetischer Verwertung" hat der Vorsitzende des BDE-Arbeitskreises Altholz, Gerhard Schinol, darauf hingewiesen, dass die zum 01. März 2003 in Kraft tretende Altholzverordnung ein gelungenes Regelwerk sei.
Schinol: "Die Altholzverordnung ist aus Sicht der privaten Entsorgungswirtschaft gelungen und praxisgerecht. Dennoch sind noch einige Fragen offen geblieben. Diese gilt es im Rahmen unseres heutigen Kongresses mit Hilfe der anwesenden Fachleute zu klären."
Derzeit seien, so Schinol, auf dem Markt rund 5,5 Mio. t/a. Altholz verfügbar. Ganz im Sinne des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes sei das Ziel der Altholzverordnung, ein Höchstmaß an Ressourcenschonung durch optimale Trennung der Altholzqualitäten und eine zielgerichtete Aufbereitung für den Wiedereinsatz der Materialien zu erreichen. So unterbinde die Verordnung vollständig die Deponierung von Althölzern und sei damit auch ein wichtiger Schritt in Richtung einer stringenten Umsetzung der TASi.
"Sie schafft damit für die operativen Unternehmen auch einen neuen Tätigkeitsrahmen für diesen "Teilstrom" aus dem Abfallaufkommen", so Schinol abschließend.
Im Nachgang zum heutigen Kongress entsteht eine Fachbroschüre, die den Teilnehmern ausgehändigt wird. Ebenso wird ein Tagungsband mit den Referaten erstellt. Beides kann bei der Entsorga gGmbH, Tempelhofer Ufer 37, 10963 Berlin, Tel: 030/590033591; Fax:030/590033596; E-Mail:gruen@bde-berlin.de
angefordert werden.
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