Pressemitteilung | DPtV e.V. - Deutsche PsychotherapeutenVereinigung
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Schluss mit Zahlentricks: GKV verkennt Realität in den Praxen

(Berlin) - „Die jüngste Darstellung des GKV-Spitzenverbands zur Vergütung und Versorgung in der ambulanten Psychotherapie ist ein unschönes Spiel mit Halbwahrheiten, die eine sachgerechte gesundheitspolitische Debatte verhindern und vernünftige Lösungsvorschläge gefährden“, kritisieren Dr. Christina Jochim und Dr. Enno Maaß, Bundesvorsitzende der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV). „Wir fordern das Bundesgesundheitsministerium und die Politik auf, nicht auf die Zahlentricks des GKV-Spitzenverbands reinzufallen und den Beschluss des Bewertungsausschuss zu beanstanden und rückgängig zu machen.“

Verantwortung für psychische Gesundheit übernehmen

Der GKV-Spitzenverband behauptet, dass die Kapazitäten der psychotherapeutischen Versorgung ausreichend wären. Dabei werden offensichtlich die psychischen Erkrankungen nicht als Volkskrankheiten anerkannt und der tatsächliche Bedarf an Behandlung aus individueller und volkswirtschaftlicher Sicht ignoriert. Jede*r zweite Deutsche leidet mindestens einmal im Leben an einer psychischen Erkrankung. Die Wartezeiten sind gerade in ländlichen Bereichen unzumutbar hoch und die Folgeprobleme unbehandelter Erkrankungen immens.

Ertrag pro Praxis und Stunde nur Hälfte einer fachärztlichen Praxis

„Wer mit fiktiven Modellpraxen argumentiert, um die derzeitigen Mittelkürzungen bei Psychotherapiepraxen kleinzureden, ignoriert die Dramatik für die Versorgung und die finanzielle Situation der Psychotherapeut*innen“, erklärt Maaß. Nur etwa 2-3 % der Praxen erreichen die vom GKV-Spitzenverband postulierte Auslastung mit 36 Behandlungsstunden pro Woche und 52 Wochenarbeitsstunden. Richtig ist, dass eine Psychotherapiepraxis in Vollzeittätigkeit mit etwa 40 Wochenarbeitsstunden und ca. 26 Psychotherapiesitzungen pro Woche zwischen 120.000 und 140.000 Euro Umsatz erwirtschaften kann. Davon werden dann Kosten für Miete, EDV, Personal, Fortbildung, Supervision und weiteres zusätzlich abgezogen. Neben den direkten Psychotherapiesitzungen werden umfangreiche Aufgaben wie Dokumentationsleistungen, Vor- und Nachbereitungsarbeiten, Testdiagnostik, Praxisorganisation, Personalführung sowie Zeiten zur Qualitätssicherung, Fortbildung oder Inter- und Supervision fällig. Richtig ist auch, wie die Erhebungen des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung seit Jahren zeigen, dass Psychotherapeut*innen bei vergleichbarem Zeiteinsatz und nach Abzug der Praxiskosten nur etwa den halben Ertrag pro Stunde und pro Praxis erzielen wie fachärztliche Kolleg*innen. Hier von gerechten und fairen Bedingungen zu sprechen, entbehrt jeglicher Grundlage.

Hälftiger Versorgungsauftrag bedeutet nicht Halbtagstätigkeit

Die Behauptung, dass Psychotherapeut*innen mit hälftigen Versorgungsaufträgen Versicherten nur einen hälftigen oder noch geringeren Tätigkeitsumfang ausüben ist schlichtweg falsch. „Ein hälftiger Versorgungsauftrag bedeutet in der ambulanten Psychotherapie keineswegs eine Halbtagstätigkeit. Vielmehr entspricht er in vielen Fällen einer Vollzeitbeschäftigung. Der Begriff ,hälftiger Versorgungsauftrag‘ beschreibt vertragliche Bedingungen der Versorgung, nicht einen halbierten Tätigkeitsumfang“, erklärt Jochim.

Jetzt verlässliche Rahmenbedingungen schaffen

„Psychotherapeut*innen brauchen verlässliche und realitätsgerechte Rahmenbedingungen. Eine gute psychotherapeutische Versorgung lindert nicht nur individuelles Leid, sondern ist zeitgleich eine wichtige Investition in die Gesundheit und Stabilität unserer Gesellschaft” fordern Jochim und Maaß.

Quelle und Kontaktadresse:
DPtV e.V. - Deutsche PsychotherapeutenVereinigung, Hans Stromsdörfer, Pressesprecher(in), Am Karlsbad 15, 10785 Berlin, Telefon: 030 235009-0

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