Pressemitteilung | Verbraucherzentrale Sachsen e.V.

Schlussverkauf - ja, er lebt noch / Aber bisherige gesetzliche Regelungen gelten nicht mehr

(Leipzig) - Verwirrung macht sich breit: Den Medien war zu entnehmen, dass der diesjährige Sommerschlussverkauf nicht mehr stattfinden wird. Dennoch werben gegenwärtig viele Händler, ähnlich wie aus der Vergangenheit bekannt, mit günstigen Schnäppchenpreisen, um Kunden Ende Juli auf besondere Weise anzulocken.

Ist das eigentlich erlaubt oder ist das Betrug? Wird vielleicht gar nicht gesenkt? Was ist der Hintergrund für die Abschaffung des Schlussverkaufes und welche Käuferrechte gelten beim Kauf im Rahmen eines Schlussverkaufes, wenn es den doch gar nicht mehr gibt, fragt derzeit so mancher die sächsischen Verbraucherschützer.

„Zur Aufregung besteht kein Anlass, wohl aber zum klugen Preisvergleich mehr denn je“, so Bettina Dittrich, Juristin der sächsischen Verbraucherzentrale. Seit dem 08.07.2004 sind die bisherigen strengen Regelungen über Schlussverkäufe durch eine Änderung des Wettbewerbsrechtes abgeschafft worden. Bisher durften nur exakt ab dem letzten Montag im Juli bzw. Januar zwei Wochen lang Schlussverkäufe für ein auf Textilien, Lederwaren und Sportartikel begrenztes Sortiment durchgeführt werden. Die Praxis der letzten Jahre zeigte, wie überholt diese Regelung war, denn es hielt sich kaum noch ein Händler an die Schlussverkaufzeit und an das dafür erlaubte Sortiment.

Damit ist es jetzt vorbei, die Händler sind nicht mehr an die strengen Regeln im Gesetz gebunden, können Sonderverkäufe z.B. regional je nach Bedarf, etwa in Abhängigkeit von der Ferienzeit im betreffenden Bundesland oder vom (Über)angebot einer bestimmten Ware ausgehend planen. So können in Zukunft z.B. auch Möbel im Schlussverkauf angeboten werden, was bisher nicht erlaubt war. Schlussverkäufe werden damit eigentlich nicht abgeschafft, sondern sogar ausgeweitet. Viele Händler werden sich dabei in regionalen Aktionen zusammenschließen, um die Verkaufsaktionen besser bewerben zu können. Viele werden sich möglicherweise auch an die „alten“ Schlussverkaufszeiten halten und ihre Aktionen sogar Schlussverkauf nennen.

Da es dem Handel jetzt quasi ganzjährig erlaubt ist, mit Rabattaktionen, Sonderverkäufen und schlussverkaufsähnlichen Aktionen zu werben, sollten Kunden mehr denn je darauf achten, sich nicht von Rotstiftpreisen blenden zu lassen. „Nach wie vor“, so die Verbraucherschützerin, „gilt der Grundsatz von Preisklarheit und Preiswahrheit.“ Danach sind beispielsweise Mondpreise und Lockvogelwerbung verboten. Außerdem können Artikel, die in Sonderverkaufsveranstaltungen gekauft werden, ebenso reklamiert werden, wie nicht reduzierte Neuwaren sonst auch.

Quelle und Kontaktadresse:
Verbraucher-Zentrale Sachsen e.V. Bernhardstr. 7, 04315 Leipzig Telefon: 0341/6888080, Telefax: 0341/6892826

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