Pressemitteilung | Bundesvereinigung Bauwirtschaft

Schneider: Keine Aufweichung des Konjunkturpakets! / Kein Kuhhandel zu Lasten öffentlicher Investitionen!

(Berlin) - Rechtzeitig zu Beginn der neuen Sitzungswoche des Deutschen Bundestages, in der u.a. das summenbezogene Zusätzlichkeitskriterium im Zukunftsinvestitionsgesetz durch die Hintertür des "Gesetzes zur Abschaffung des Finanzplanungsrates" gestrichen werden soll, erklärte der Vorsitzende der Bundesvereinigung Bauwirtschaft, Karl-Heinz Schneider, heute (19. April 2010) in Berlin:

"Die vorgeschlagene Gesetzesänderung wird in der Praxis dazu führen, dass bisher noch nicht verausgabte Mittel aus dem Konjunkturpaket II nicht für zusätzliche Investitionen, sondern lediglich zur Haushaltskonsolidierung von Bundesländern und Gemeinden eingesetzt werden. Die beabsichtigten und dringend notwendigen Konjunkturimpulse blieben aus. Mit diesem Kuhhandel hat sich die Bundesregierung die Zustimmung der Länder zum sog. Wachstumsbeschleunigungsgesetz erkauft."

Nach derzeit geltender Rechtslage werden die Finanzhilfen, die der Bund nach dem Zukunftsinvestitionsgesetz für Investitionen der Bundesländer und Kommunen gewährt, ausdrücklich nur für zusätzliche Investitionen zur Verfügung gestellt. Hierbei sieht das Gesetz vor, dass die Zusätzlichkeit der geförderten Maßnahmen sowohl vorhabenbezogen als auch in Bezug auf die Summe der Investitionsausgaben gegeben sein muss.

D.h.: Die Investitionssumme der Länder und Kommunen in den Jahren 2009 bis 2011 muss um den Betrag der Finanzhilfen höher liegen, als die Investitionen im Referenzzeitraum der Jahre 2006-2008.

Schneider befürchtet nun, dass die geplante Streichung des summenbezogenen Zusätzlichkeitskriteriums den für viele Betriebe des deutschen Bau- und Ausbauhandwerks wichtigen Impuls aus den kommunalen Investitionsprogrammen fortfallen lässt. "Wir rechnen damit, dass Länder und Kommunen rund 3 Mrd. Euro aus dem Bundeshaushalt zur Konsolidierung ihrer Haushalte umleiten werden."

Schneider weiter: "Wir fordern daher, die jetzige Regelung in vollem Umfang beizubehalten, denn diese Finanzhilfen tragen wesentlich zur Stabilisierung der Bauwirtschaft und der Konjunktur insgesamt wie auch zum Erhalt der Arbeitsplätze vor Ort bei."

Schneider weiter: "Die öffentliche Infrastruktur ist trotz der Maßnahmen aus den Konjunkturpaketen in einem miserablen Zustand; der harte Winter hat die vielen Frostschäden ans Licht gebracht, besonders bei kommunalen Straßen. Gerade hier müssen die Investitionen ausgeweitet werden."

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesvereinigung Bauwirtschaft, c/o Haus des Deutschen Baugewerbes Pressestelle Kronenstr. 55-58, 10117 Berlin Telefon: (030) 20314-0, Telefax: (030) 20314-419

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