Pressemitteilung | Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) - Bundesvorstand

Schnell Aufenthaltsstatus klären

(Berlin) - Die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts von 1999 kann dazu führen, dass Deutsche ihre Staatsangehörigkeit verlieren, wenn sie eine andere Staatsangehörigkeit annehmen.

Betroffen sind zum Beispiel Migranten, die zur Sicherung ihres Erbes die Staatsbürgerschaft ihres Herkunftslandes wiedererlangt haben. Sie verlieren automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft, wenn sie nicht vorher eine Beibehaltungsgenehmigung erhalten haben oder wenn kein Doppelstaatsangehörigkeitsabkommen besteht. Die Folge ist, dass sie als Ausländer in Deutschland leben und einen Aufenthaltstitel benötigen.

Mit dem neuen Zuwanderungsrecht wird die bisher vorhandene Lücke im Aufenthaltsrecht geschlossen. Ehemalige Deutsche haben nun einen Anspruch auf eine Aufenthaltsgenehmigung. Der Antrag muss bis zum 30. Juni 2005 gestellt werden (sofern der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit vor dem 1.1.2005 eingetreten ist). Sobald der Aufenthalt gesichert ist, kann auch eine Wiedereinbürgerung beantragt werden.

Wegen der Verunsicherung über die Rechtslage haben die Gewerkschaften sowie das Bundesinnenministerium eine Informationsinitiative gestartet. Dazu wurde ein Flugblatt entwickelt, das die wichtigsten Schritte aufzeigt.

Der DGB rät, den Aufenthaltsstatus mit den Ausländerbehörden schnell zu klären.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB), Bundesvorstand Henriette-Herz-Platz 2, 10178 Berlin Telefon: 030/24060-0, Telefax: 030/24060324

NEWS TEILEN: