Schnelle Hilfe bei Gewalt – niedrigschwellig und jederzeit
(Berlin) - „Wenn Gewalt-Betroffene den Mut fassen, sich anzuvertrauen, müssen wir für sie da sein. Schnell, niedrigschwellig und an dem Ort, an dem sie sich befinden“, erklären Dr. Christina Jochim und Dr. Enno Maaß, Bundesvorsitzende der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV).
Nach mehr als 20 Jahren liegen mit einer neuen Dunkelfeldstudie des Bundeskriminalamtes (BKA) wieder repräsentative Zahlen zur Gewaltbetroffenheit in Deutschland vor. „Beratungsstellen, Gesundheitswesen und psychosoziale Angebote müssen gestärkt werden, denn hier finden die Erstkontakte nach Gewalt statt“, fordert Elisabeth Dallüge, stellvertretende DPtV-Bundesvorsitzende.
Gewalt bleibt häufig im Verborgenen
„Die aktuellen Zahlen erschüttern uns“, kommentiert Elisabeth Dallüge die Studie „Lebenssituation, Sicherheit und Belastung im Alltag“ (LeSuBiA). „44,5 Prozent der Befragten berichten von psychischer Gewalt in Partnerschaften, 16,1 Prozent von körperlicher Gewalt. Fast jede zweite Person hat schon einmal sexuelle Belästigung erlebt, jede zehnte einen sexuellen Übergriff. Frauen sind bei sexualisierter Gewalt, Stalking und digitaler Gewalt deutlich häufiger betroffen als Männer. Auch Menschen aus der LSBTIQ*-Community tragen ein erhöhtes Risiko. Gleichzeitig werden Taten nur selten angezeigt, die Quoten liegen hier im einstelligen Prozentbereich. Angst oder Scham erschweren oft diesen wichtigen Schritt.“
Psychotherapie in Beratung und Gewaltschutzeinrichtungen stärken
„Psychotherapeut*innen leisten einen wichtigen Beitrag zu Krisenintervention, Diagnostik, Indikationsstellung und Stabilisierung“, betont Dallüge. „Sie steuern das adäquate Versorgungsangebot, helfen, Gewaltfolgen zu bearbeiten und Chronifizierungen zu verhindern. Psychotherapeutische Unterstützung darf sich nicht auf Kliniken oder die ambulante Praxis beschränken. Sie muss dort verfügbar sein, wo Betroffene zuerst Hilfe suchen, insbesondere in Beratungsstellen und Gewaltschutzeinrichtungen. Dazu braucht es verbindliche Zugangs- und Kooperationsstrukturen sowie eine gesicherte Finanzierung innerhalb der bestehenden Gewaltschutzangebote.“
Istanbul-Konvention zügig umsetzen
Die DPtV fordert eine zügige und konsequente Umsetzung des Gewalthilfegesetzes und der Istanbul-Konvention, die seit 2011 die unterzeichnenden Staaten zu Prävention, Schutz, Strafverfolgung sowie integrierten Maßnahmen gegen Gewalt an Frauen und Mädchen verpflichtet.
Quelle und Kontaktadresse:
DPtV e.V. - Deutsche PsychotherapeutenVereinigung, Hans Stromsdörfer, Pressesprecher(in), Am Karlsbad 15, 10785 Berlin, Telefon: 030 235009-0
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