Pressemitteilung | k.A.

„Schnelltest“ für schmutzigen Strom unmöglich

(Essen) - Nach Einschätzung des VIK ist das von der Bundesregierung im Rahmen der anstehenden Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) geplante Importverbot für sog. schmutzigen Strom sowohl ein technisch, europarechtlich als auch standort- und umweltpolitisch fragwürdiges Unterfangen. Tatsächlich gäbe es gar keinen „schmutzigen“ Strom, allenfalls die vorgelagerten Kraftwerke könnten in bestimmten Fällen als solche bezeichnet werden. Sobald der Strom in das Netz eingespeist ist, sei es wegen seiner Homogenität unmöglich, die in „schmutzigen“ Kraftwerken erzeugte elektrische Arbeit zu identifizieren und „herauszufiltern“. So könnte im Ergebnis z.B. mit schlechtem Wirkungsgrad, also hohem CO2-Ausstoß, erzeugter Strom aus tschechischen Kohlekraftwerken ohne Umweltschutz über Österreich geleitet und dann an Deutschland als Wasserkraftstrom verkauft werden, ohne dass ein belastbarer Gegenbeweis angetreten werden könne.

Eine Marktabschottung für „schmutzigen“ Strom ist nach Ansicht des VIK also weder elektrotechnisch noch elektrizitätswirtschaftlich möglich. Ein solcher Versuch öffne nur zwei für Deutschland unangenehme Fronten. Zum einen ergäben sich erhebliche rechtliche und politische Schwierigkeiten, da vor diesem Hintergrund weder eine Einhaltung gültiger EU-Verträge noch die Umsetzung von WTO-Abkommen gewährleistet sei. Zum anderen würde parallel dazu sowohl dem Produktionsstandort Deutschland durch Ausschluss im Zweifel günstiger Anbieter von Strom an den deutschen Grenzen als auch dem Umweltschutz insgesamt geschadet. Darüber hinaus verweigerte ein solches Vorgehen den betreffenden Ländern auch wichtige Einnahmen, die zur Modernisierung ihrer Energiewirtschaft dringend erforderlich seien.

Vor diesem Hintergrund sieht VIK eine mögliche, weil technisch saubere Lösung dieses Problems in der Stilllegung „schmutziger Kraftwerke“ in den Nachbarländern. Hier seien aber die politischen Entscheidungs﷓ und Verantwortungsträger in Deutschland und der EU gefragt. Ziel könne es auch sein, die Stromerzeugung in einzelnen klima﷓ und sicherheitspolitisch unerwünschten Kraftwerken den EU-Standards anzupassen, nicht jedoch den Handel mit der Gesamtheit des an der Grenze anstehenden Stroms zu unterbinden. Daher fordert der VIK, auf die bei der Novellierung des EnWG vorgesehene Genehmigungspflicht für Energieimporte zu verzichten. Der VIK-Geschäftsführer Dr. Hans-Jürgen Budde zur Idee einer Genehmigungspflicht: „Ein Vorhaben ohne erkennbaren Nutzen, jedoch mit erheblichem Potential zur Gefährdung von deutschen Arbeitsplätzen und der Umwelt in Europa, das wir besser vergessen sollten“.

Quelle und Kontaktadresse:
VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V. Roland Schmied, VIK-Pressesprecher Richard-Wagner-Str. 41 45128 Essen Telefon: 0201/810840 Telefax: 0201/8108430

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