Schöne Bescherung: Verwässerung der EU-Öko-Verordnung durch den EU-Agrarministerrat stößt auf scharfe Kritik des BÖLW / Bedeutung der Standards von Bio-Verbänden für die Sicherung hoher Bio-Qualität wird größer
(Berlin) - Trotz des vehementen Appells von Bundestag, einzelnen Parteien und Wirtschaftverbänden den Verhandlungsprozess zur EU-Verordnung nicht vorschnell abzubrechen, hat der EU-Agrarministerrat gestern weit reichende Beschlüsse zur Revision der EU-Öko-Verordnung gefasst. Die getroffenen Beschlüsse bedeuten eine Verwässerung des bisherigen staatlichen Standards und stoßen damit auf scharfe Kritik des Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW). Der Agrarrat hat sich für Geschwindigkeit vor Qualität entschieden und die Verbrauchersicherheit zugunsten von Erleichterungen im internationalen Handel zurückgefahren, so Felix Prinz zu Löwenstein, Vorstandsvorsitzender des BÖLW.
Zwar ist es gelungen erhebliche Verbesserungen im Vergleich zum ersten Revisionsentwurf der EU-Kommission vom Dezember 2005 zu erreichen. Die Beschlüsse des Agrarrats bedeuten gegenüber der aktuell geltenden EU-Öko-Verordnung jedoch eine Verschlechterungen in wesentlichen Punkten:
1. Die bisherige Verordnung unterband klar jede Form von missbräuchlicher und irreführender Produktkennzeichnung mit dem Begriff Bio. Der jetzige Verordnungsentwurf gibt diese Klarheit und damit auch die durch Rechtsurteile untermauerte Sicherheit auf.
2. Die Regelungen zum Import von Bio-Produkten sind nicht präzise genug, um eine Gleichwertigkeit von europäischer und Ware aus Drittländern sicherzustellen.
3. Die Verwendung des EU-Bio-Logos wird verpflichtend für alle Bio-Produkte vorgeschrieben. Damit verliert auch das mit hohem Aufwand eingeführte, sich auf nahezu allen Produkten befindliche und beim Verbraucher bestens bekannte deutsche Bio-Siegel seine Bedeutung zumal es künftig für einen niedrigeren als den heutigen Qualitätsstandard stehen würde.
Dass die Bio-Verbände auch weiterhin nach eigenen höheren Standards arbeiten und diese gegenüber dem Verbraucher kommunizieren können, ist einer der wesentlichen Verhandlungserfolge der Bio-Organisationen. Angesichts der jetzt gefassten Beschlüsse, wird die Bedeutung der privatwirtschaftlichen Bio-Standards für die Sicherung hoher Bio-Qualität größer, so Alexander Gerber, Geschäftsführer des BÖLW.
Der BÖLW machte deutlich, dass nach der neuen Verordnung Bio-Produkte auch künftig ohne gentechnisch veränderte Organismen hergestellt werden müssen. Von der Gefahr, dass Produkte durch das Verschulden von GVO-Anbauern kontaminiert werden, sind konventionelle und ökologisch wirtschaftende Bauern jedoch gleichermaßen betroffen, so Löwenstein. Deshalb sei es konsequent, für alle ohne Gentechnik arbeitenden Betriebe die gleichen Kennzeichnungs-Grenzwerte vorzusehen.
Insgesamt betrachtet ist der Revisionsprozess der EU-Verordnung ein trauriges Kapitel europäischer Politik. Ziel war es die Verordnung weiterzuentwickeln, letztlich ist das Ergebnis in zentralen Punkten ein Rückschritt, fasst Gerber zusammen. Umso bedeutsamer ist es, dass die deutsche Ratspräsidentschaft unter Einbeziehung der Wirtschaftsakteure alles daran setzt, Klarheit für die vielen unbestimmten Rechtsbegriffe zu erreichen, die der beschlossene Vorschlag noch enthält, fordert Gerber.
Quelle und Kontaktadresse:
Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft e.V. (BÖLW)
Pressestelle
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Telefon: (030) 28482-300, Telefax: (030) 28482-309
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