Pressemitteilung | Deutsche Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht e.V. (DANSEF)
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Schonfrist für Immobilienerbschaften läuft aus / BVerfG-Entscheidung nunmehr bis zum Jahresende erwartet

(Nürnberg) - Das bereits seit dem Jahre 2002 beim BVerfG anhängige Verfahren zur Besteuerung von Immobilien im Erbfall tritt nun in die entscheidende Phase. Eine Entscheidung soll bis zum Jahresende ergehen.

Allgemein wird erwartet, dass das höchste deutsche Gericht die derzeit geltende Bewertungsmethode, wonach im Bundesdurchschnitt nur rd. 51 Prozent des tatsächlichen Immobilienwertes versteuert werden, für verfassungswidrig erachtet. Damit, so der Kieler Steuerberater Jörg Passau, Vize-Präsident der Deutschen Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht e. V. mit Sitz in Nürnberg, läuft die derzeit noch bestehende Schonfrist für steuerbegünstigte Immobilienübertragungen noch vor diesem Zeitpunkt aus. Experten gehen davon aus, dass sowohl das Gericht als auch die Politik, gegebenenfalls bereits ab dem 01.01.2007, einen mindestens achtzigprozentigen Immobilienwert zum Zwecke der Besteuerung im Erbfall anstreben. Hierdurch, so Passau, kommen auf die Erben deutlich höhere Steuern zu. Bleibt eine Immobilienvererbung in tatsächlichem Wert von 400.000,00 Euro an ein Kind derzeit meistens noch steuerfrei, muss dieses demnächst bei 80 Prozent des Wertes bereits eine Erbschaftsteuer von 12.650,00 Euro zahlen, bei tatsächlichem Wertansatz gar von 21.450,00 Euro. Bei höherem Wert, so der Steuerexperte, steigt die Mehrbelastung noch drastisch an. So löst z. B. die Übertragung oder Vererbung einer Immobilie an ein Kind im tatsächlichen Wert von 800.000,00 Euro derzeit durchschnittlich nur eine Steuer von 21.450,00 Euro aus, bei Ansatz von 80 Prozent des Wertes jedoch bereits 65.250,00 Euro, bei vollem Wertansatz gar von 113.050,00 Euro.

Wer seinen Kindern derartige Mehrbelastungen ersparen wolle, mahnt Passau, solle entsprechendes Immobilienvermögen, gegebenenfalls zur eigenen Sicherheit unter Einräumung von Nießbrauchs- oder Wohnrechten, noch vor dem Urteilsspruch aus Karlsruhe auf die Nachkommen übertragen.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht e.V. Lutz Förster, Geschäftsführender Vorstand Königstorgraben 3, 90402 Nürnberg Telefon: (0911) 2443770, Telefax: (0911) 2443799

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