Pressemitteilung | (BDF) Bundesverband der Deutschen Fluggesellschaften e.V.

Schritt der Lufthansa zeigt ganze Dramatik des VGH-Beschlusses - Fluggesellschaften können auf Nachtflug in Frankfurt nicht verzichten

(Berlin) - Die Forderung der Deutschen Lufthansa, die Eröffnung der neuen Bahn zu verschieben, bis das Bundesverwaltungsgericht Leipzig (BVerwG) endgültig über die Nachtflugmöglichkeiten am Flughafen Frankfurt entschieden hat, zeigt nach Auffassung des Bundesverbandes der Deutschen Fluggesellschaften (BDF) die ganze Dramatik des Beschlusses des Verwaltungsgerichtshofs Kassel (VGH), der in der vergangenen Woche die planfestgestellten 17 Nachtflüge bis zur Entscheidung des BVerwG untersagt hatte.

BDF-Geschäftsführer Michael Engel: "Wenn die Lufthansa als Ultima Ratio diesen Schritt fordert, dann zeigt das in aller Deutlichkeit, welche extrem hohe Bedeutung ein Mindestmaß an Nachtflugmöglichkeiten für die Wettbewerbsfähigkeit der Lufthansa und anderer Fluggesellschaften hat - es geht nicht ohne!"

Der Schritt der Lufthansa verdeutlicht nach Auffassung des BDF auch die dringende Notwendigkeit für eine Präzisierung der gesetzlichen Vorschriften. "Die Planfeststellung der hessischen Landesregierung ist eine sorgfältige Abwägung der Interessen aller Beteiligten - von Anwohnern wie von Unternehmen. Sie reduziert die Zahl der Nachtflugbewegungen von derzeit 40-50 pro Nacht auf zukünftig nur noch 17. Wenn so eine sorgsame Entscheidung der Landesregierung in einem dringend benötigten Infrastrukturausbau nur wenige Tage vor der Inbetriebnahme von einem Gericht ausgesetzt wird, dann zeigt das auch einen ganz deutlichen Handlungsbedarf für den Gesetzgeber", so Engel.

Die Bundesregierung hatte sich in Ihrer Koalitionsvereinbarung zum Ziel gesetzt, auch bei den gesetzlichen Regelungen zum Nachtflug für eine ausgewogene Interessenabwägung zu sorgen, und damit international wettbewerbsfähige Betriebszeiten an deutschen Flughäfen sicherzustellen, dieses Vorhaben aber bislang nicht umgesetzt. Engel: "Wir hoffen, dass die Bundesregierung diese Gesetzesänderung nun zeitnah umsetzt, um den Luftverkehrsstandort Deutschland vor weiterem Schaden zu bewahren."

Quelle und Kontaktadresse:
BDF Bundesverband der Deutschen Fluggesellschaften e.V. Pressestelle Georgenstr. 25, 10117 Berlin Telefon: (030) 70011850, Telefax: (030) 700118520

(cl)

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