Schrottimmobilien: Banken müssen Schrott zurücknehmen / EuGH-Vorgaben zu Immobilien voll im Sinne der Verbraucher umgesetzt
(Berlin) - Als Meilenstein auf dem Weg zur Rehabilitierung hundertausender Schrottimmobilien-Geschädigter hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) das gestrige Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Bremen bezeichnet. "Das ist ein Erfolg auf ganzer Linie", so Manfred Westphal, Leiter des Fachbereichs Finanzdienstleistungen beim vzbv. "Wir sind optimistisch, dass unser hartnäckiges Streiten für die Betroffenen am Ende erfolgreich sein wird". Erstmals hatte ein Oberlandesgericht die rechtlichen Leitlinien des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) umgesetzt, die dieser im vergangenen Herbst vorgegeben hatte.
Im Oktober 2005 hatte der EuGH eine Musterklage des Oberlandesgerichts Bremen zur Vereinbarkeit deutschen Rechts mit EU-Recht im Zusammenhang mit dem Erweb so genannter Schrottimmobilien in wesentlichen Punkten im Sinne der Verbraucher beantwortet: Der Bankkunde müsse von den finanziellen Nachteilen des Immobilienkaufs freigestellt werden, wenn er nicht über sein Widerrufsrecht belehrt wurde.
Im verhandelten Fall hatte die Crailsheimer Volksbank auf Rückzahlung eines Kredits in Höhe von etwa 70.000 Euro geklagt, den ein Kunde zur Finanzierung einer Schrottimmobilie aufgenommen hatte. Die Richter entschieden, dass der Kunde den Kredit nicht zurückzahlen muss, da der Kunde den Vertrag im Rahmen eines Haustürgeschäftes abgeschlossen hat, ohne zuvor ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht aufgeklärt worden zu sein. Die Bank habe damit keinen Anspruch auf Zahlung von 70.000 Euro aus dem von ihr wegen Zahlungsverzugs gekündigten Darlehen, sondern müsse die Immobilie zurücknehmen. Der Verbraucher müsse so gestellt werden, als habe er weder Darlehensvertrag noch Kaufvertrag abgeschlossen.
Wegen bisher unterschiedlicher Rechtspositionen zweier Senate des Bundesgerichtshofes (BGH) wird jetzt wahrscheinlich der Große BGH-Senat das abschließende Urteil sprechen müssen. "Das gestrige Urteil macht all denjenigen Betroffenen Mut, deren Rechtstreit noch nicht rechtskräftig entschieden ist", so Manfred Westphal.
Quelle und Kontaktadresse:
vzbv Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
Carel Mohn, Pressesprecher, Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit
Markgrafenstr. 66, 10969 Berlin
Telefon: (030) 258000, Telefax: (030) 25800218
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