Pressemitteilung | DIHK - Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V.

Schub für erfolgreiches E-Business

(Berlin) - Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) begrüßt die Anpassung der Formvorschriften, mit der die elektronische Signatur der Unterschrift von Hand rechtlich weitgehend gleichgestellt wird. "Sicherheit und Verlässlichkeit sind entscheidende Voraussetzungen für erfolgreiches E-Business", erklärt DIHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Franz Schoser.

"Mit der Einstufung der elektronischen Signatur zur rechtswirksamen Form können Verträge rechtsgültig abgeschlossen werden, ohne dass es der Papierform bedarf.

Die Wirtschaft spart damit Zeit und Geld." Das neue Gesetz wird zum 01.08.2001 in Kraft treten.Die deutschen Industrie- und Handelskammern bieten seit dem Frühjahr die so genannte "ChamberCard" zur Erzeugung elektronischer Unterschriften an. Damit ist es möglich, den Absender einer elektronischen Nachricht eindeutig zu identifizieren und Manipulationen einer Nachricht zu erkennen. Auf europäischer Ebene baut der DIHK ein Netzwerk von Akzeptanzstellen für elektronische Signaturen mit europäischen Partnern auf.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) Breite Str. 29 10178 Berlin Telefon: 030/203080 Telefax: 030/203081000

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