Pressemitteilung | Zentralverband des Deutschen Schuhmacher-Handwerks (ZDS)

Schuhmacher gegen neue Handwerksordnung

(Sankt Augustin) - In der Lesung am 27. Juni 2003 im Deutschen Bundestag hat die Bundesregierung unverändert bekräftigt, den Gesetzentwurf zur "Novellierung der Handwerksordnung" wie von ihr geplant durchzusetzen. Das Deutsche Schuhmacherhandwerk lehnt diese Novelle ab.

Vernichtung meisterlicher Existenzen !

Gerade im speziellen Fall der Schuhmacher wird sich die Novelle nicht arbeitsmarkt-politisch und schon gar nicht ausbildungsfördernd auswirken, ganz im Gegenteil.

Wichtiger Dienstleister der Bevölkerung !

Das Schuhmacherhandwerk war, ist und wird auch zukünftig wichtiger Dienstleister der Bevölkerung bleiben.

Nachhaltigkeit durch kompletten Schuhservice !

Die Perspektiven des Schuhmacherhandwerks ergeben sich außerdem aus dem Gebot des nachhaltigen Wirtschaftens - Reparieren statt Wegwerfen.

Schuhmacher gehören in die Anlage A!

Wir lehnen den Gesetzentwurf zur Handwerksordnung und die darin festgelegte Ausgliederung des Schuhmacherhandwerks von der Anlage A in die Anlage B ab.

Verbraucherschutz ist höchstes Gebot!

Die vorgesehene Novelle der Handwerksordnung drängt speziell unseren Berufsstand ins Abseits und benachteiligt den Verbraucher.

Verfassungsrechtlich sehr fragwürdig !

Begründungen und Kriterien des Bundesverfassungsgerichtes in seiner Grundsatzentscheidung von 1961 werden in keinster Weise berücksichtigt.

Der komplette Wortlaut der Stellungnahme des Deutschen Schuhmacherhandwerks zur geplanten "Novellierung der Handwerksordnung" ist im Internet nachzulesen -jeweils unter der Rubrik "News" - auf den folgenden Homepages:

www.schuhmacherhandwerk.de und www.iss2004.de und www.schuhmie.de

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesinnungsverband des Deutschen Schuhmacherhandwerks Peter Schulz - GF Grantham-Allee 2 - 8 53757 Sankt Augustin Telefon: 02241/990188 Fax: 02241/990100

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