Schulgesetz zur Qualitätssicherung deutlich nachbessern / VhU fordert externe Überprüfung der gesamten Schulverwaltung und mehr Verantwortung der Schule bei der Lehrerfortbildung
(Frankfurt am Main) - Die Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände sieht beim neuen Gesetz zur Qualitätssicherung in hessischen Schulen, dessen erste Lesung am 16. Juni im Hessischen Landtag stattfand, noch deutlichen Nachbesserungsbedarf. Anders als das Gesetz es vorsieht, brauchen wir eine regelmäßige, unabhängige Evaluierung des gesamten hessischen Schulsystems sowie eine größere Selbständigkeit der Schulen bei der Lehrerfortbildung, fordert Jörg E. Feuchthofen, verantwortlicher Geschäftsführer der VhU für Bildungspolitik.
Es reiche nicht aus, allein die Leistungen der Schulen und das auch noch durch die Schulaufsichtsbehörden, also im geschlossenen System, evaluieren zu lassen. Auch die Arbeit des Ministeriums und der staatlichen Schulämter gehöre auf den Prüfstand einer Qualitätsüberprüfung mit externer Verantwortung. In der Wirtschaft gälten Qualitätsstandards samt ihrer Überprüfung auch für das gesamte Unternehmen und nicht z. B. nur für den Vertrieb. Die Landesregierung verpasse daher eine Weichenstellung für die Zukunft und bleibe mit ihrer Gesetzesvorlage hier weit hinter den Vorschlägen der hessischen Wirtschaft zurück.
Enttäuscht zeigt sich Feuchthofen auch von den überarbeiteten Gesetzesregelungen zur Lehrerfort- und weiterbildung. Zwar solle die Lehrerfortbildung künftig auch für private Anbieter geöffnet werden, leide aber gleichzeitig an einem überaus bürokratischen Akkreditierungsverfahren. Das Schulgesetz sehe nicht nur eine lückenlose Programmakkreditierung, sondern zudem auch noch eine Trägerakkreditierung sowie die Vergabe von Bewertungspunkten für jede Maßnahme vor. Das Gesetz beteilige überdies gleich mehrere Institutionen innerhalb des Schulsystems an der Qualitätsermittlung. Was nützt den Schulen künftig ein eigenes Fortbildungsbudget zur freien Verfügung, wenn sie bei der Mittelverwendung durch langwierige Verfahren wieder entmündigt werden? so der VhU-Geschäftsführer. Völlig abwegig sei die überzogene Qualitätssicherung zudem dort, wo die Lehrerfortbildung von Dritten unentgeltlich im Rahmen eines gesellschaftspolitischen Engagements angeboten werde, wie dies z.B. die Landesarbeitsgemeinschaft Schule-Wirtschaft der VhU mit mehr als 40 Arbeitskreisen seit Jahrzehnten leiste.
In ihrer Stellungnahme vom April hatten die Spitzenorganisationen der Hessischen Wirtschaft den ursprünglichen Gesetzesentwurf in Teilen begrüßt. Er erfülle langjährige, zentrale Forderungen der hessischen Wirtschaft wie eine bessere Verzahnung und mehr Praxisbezug in der Lehrerausbildung, die Einführung von Bildungsstandards und zentralen landesweiten Abschlussprüfungen, die Stärkung der Selbstständigkeit der einzelnen Schulen und die gesetzliche Verpflichtung der Lehrer zur Fortbildung.
Quelle und Kontaktadresse:
Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e.V.
Emil-von-Behring-Str. 4, 60439 Frankfurt
Telefon: 069/95808-0, Telefax: 069/95808-126
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