Schusswaffenmerkmale wie Fingerabdrücke erfassen
(Berlin/Hilden) - Schusswaffen sollten generell kriminaltechnisch erfasst werden, regte der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Konrad Freiberg, an. Die offenkundigen Probleme der amerikanischen Polizei, den hinterhältigen Scharfschützen von Washington zu ermitteln, könnten auch für Europa und Deutschland gelten. Auch hierzulande gäbe es zur Zeit keine Möglichkeit, eine Schusswaffe zu identifizieren, die bislang nicht für Straftaten genutzt worden sei. Freiberg: In Deutschland und vielen europäischen Ländern werden fabrikneue Waffen unabhängig davon, ob sie für Militär, Behörden oder den zivilen Markt hergestellt werden, einem staatlichen Beschuss unterzogen, d.h. auf ihre Funktionssicherheit geprüft. Die jeweils genutzten Geschosse und Patronenhülsen tragen die charakteristischen Merkmale der betreffenden Schusswaffe, sind also wie ein Fingerabdruck zur Identifizierung der Schusswaffe nutzbar.
Es sei zu prüfen, so der GdP-Vorsitzende, die ohnehin beim staatlichen Beschuss anfallenden Merkmale von Schusswaffen in einer Datenbank abzulegen. Es ist heute technisch unproblematisch, die auf Geschoss und Hülse vorhandenen Spuren als Datensatz zu speichern, der dann bei Fällen eines kriminellen Schusswaffengebrauchs zur Identifizierung der Waffe mit möglichen Rückschlüssen auf den Tatverdächtigen genutzt werden könnte.
Natürlich sehe er, so Freiberg, das Problem der Datenmengen sowie des Verwaltungsaufwandes bei dem Aufbau einer solchen Datei, aber die Chancen der Identifizierung von Schusswaffen würden den Aufwand rechtfertigen. Darüber hinaus erwarte ich eine höhere Präventionswirkung, wenn Schusswaffen hinsichtlich ihrer charakteristischen Merkmale grundsätzlich erfasst sind, erklärte der GdP-Vorsitzende.
In die Datei sollten in Deutschland hergestellte und nach Deutschland importierte Waffen einbezogen werden.
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