Schutz von Katzen steht in der EU auf der Kippe
(Bonn) - Der Deutsche Tierschutzbund befürchtet, dass bei einem europäischen Gesetzesvorhaben zum Schutz von Katzen und Hunden die Katzen den Kürzeren ziehen könnten. So soll die bislang geplante Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Katzen offenbar aus dem „Cats and Dogs Proposal“ gestrichen werden. Über diesen Gesetzentwurf stimmen am 14. Mai die Mitglieder des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung im Europäischen Parlament ab.
„Wenn alle Katzen mit einem Transponder mit Mikrochip gekennzeichnet und in einem Haustierregister wie FINDEFIX registriert sein müssten, wäre der illegale Tierhandel erschwert“, erklärt Dr. Romy Zeller, Fachreferentin für Heimtiere beim Deutschen Tierschutzbund. „Katzenbesitzer, deren Tier entlaufen ist, könnten es schneller wieder in die Arme schließen, weil das Tierheim oder ein Tierarzt die Katze durch die Kennzeichnung und Registrierung leicht identifizieren kann. Wenn Fundtiere kürzer im Tierheim verweilen, würde dies die ohnehin überfüllten Heime entlasten und Geld bei den zuständigen Kommunen einsparen. Zudem würden weniger Katzen ausgesetzt, da die Behörden den Besitzer einfach ermitteln könnten. Wenn weniger Katzen ausgesetzt oder zurückgelassen werden, würde sich auch die Zahl der Straßenkatzen verringern, die in Deutschland zu Millionen im Verborgenen leben und leiden.“
Sollten Katzen bei der Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht im europäischen Gesetzentwurf dennoch keine Berücksichtigung mehr finden, wäre dies für den Tierschutz höchst problematisch – zumal Katzen mit 15,9 Millionen Tieren die am häufigsten gehaltenen Haustiere in Deutschland sind und die deutschen Tierheime mit einer Überbelegung durch Katzen und verwaiste Kitten von Straßenkatzen zu kämpfen haben. „Die Chance, Katzen und Hunde erstmals über eine eigene Gesetzgebung auf EU-Ebene zu schützen, muss genutzt werden. Das Cats and Dogs Proposal ist unerlässlich und muss für alle Katzen und Hunde gelten“, so Zeller. Dies sei insbesondere angesichts der gescheiterten Novellierung des deutschen Tierschutzgesetzes entscheidend, durch die der Tierschutz in Deutschland zurückgeworfen wurde. Mögliche Ausnahmen von der geplanten Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht, wie sie auch für Jagd- und Diensthunde sowie für auf landwirtschaftlichen Betrieben gehaltene Tiere im Raum stehen, seien nicht nachvollziehbar, so der Deutsche Tierschutzbund.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Tierschutzbund e.V., In der Raste 10, 53129 Bonn, Telefon: 0228 604960