Schwächeren am Arbeitsmarkt drohen weitere Nachteile
(Berlin) - Zum bevorstehenden Start von Hartz IV zum 1. Januar 2005 erklärte die stellvertretende DGB-Vorsitzende Ursula Engelen-Kefer am 14. Dezember in Berlin: "Es ist ein gutes Zeichen für die Leistungsfähigkeit der Bundesagentur für Arbeit (BA), dass trotz aller Unkenrufe und Schwierigkeiten die Auszahlung des Arbeitslosengeldes II pünktlich Ende Dezember beginnen kann. Doch dieser glatte Start darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass Fördern und Fordern keinesfalls in einem ausgewogenen Verhältnis stehen werden. Die Leistungskürzungen werden termingerecht zum 1. Januar 2005 erfolgen. Die Verbesserung der Eingliederungschancen für Langzeitarbeitslose wird auf sich warten lassen. Die Umsetzung ist durch das Optionsgesetz völlig unnötig erschwert worden. Die Leidtragenden sind die Arbeitslosen, denn die versprochene ,Hilfe aus einer Hand' bleibt bis auf weiteres Zukunftsmusik.
Die Konstruktionsfehler der Reform lassen befürchten, dass die Bundesagentur noch weniger als bisher dazu beitragen kann, Langzeitarbeitslosigkeit zu verhindern. Ein Grund ist auch, dass die Bundesagentur aus dem Beitragsaufkommen für jeden Arbeitslosen, der nach einem Jahr Arbeitslosigkeit in das ALG II wechselt, einen ,Aussteuerungsbetrag' von rund 10.000 Euro an den Bund zahlen muss. Die BA muss abwägen, ob sich der Aufwand für die Eingliederungshilfen überhaupt lohnt, wenn doppelte und dreifache Kosten drohen. So besteht die Gefahr, dass sinnvolle arbeitsmarktpolitische Hilfen aus Kostengründen erst spät oder gar nicht angeboten werden. Hier droht den Betroffenen, dass sie ohne Hilfe in die Langzeitarbeitslosigkeit und damit ins Arbeitslosengeld II abgeschoben werden. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) lehnt den Aussteuerungsbetrag ab. Als kurzfristige Korrektur muss der Aussteuerungsbetrag zumindest um den Betrag reduziert werden, der tatsächlich für Eingliederungshilfen in den letzten sechs Monaten des ALG-I-Bezuges aufgewendet wird.
Wegen der hohen Nachfrage hat der DGB einen neuen Ratgeber entwickelt, der in diesen Tagen im Buchhandel erscheinen wird. In der DGB-Reihe "111 Tipps zu Arbeitslosengeld II und Sozialgeld" werden alle relevanten Fragen praxisnah erläutert. Der Ratgeber gibt Tipps und Hilfen, wie Bescheide überprüft werden können, wie Ansprüche richtig berechnet werden und was getan werden kann, um Fehler auszuräumen. Enthalten sind auch Tipps für Menschen, deren ALG-II-Antrag abgelehnt wird. Auch Niedrigverdiener können und sollten überprüfen, ob sie einen ergänzenden Anspruch auf ALG II haben. Denn viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wissen bisher nicht, dass ihr Einkommen unterhalb der Bedarfsgrenze liegt. Vor allem bei kinderreichen Familien und/oder höheren Unterkunftskosten entsteht schnell ein Anspruch auf ein den Lohn ergänzendes ALG II."
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB), Bundesvorstand
Henriette-Herz-Platz 2, 10178 Berlin
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