Pressemitteilung | Fachgemeinschaft Bau Berlin und Brandenburg e.V.

Schwarzarbeit eine Hauptursache für anhaltend hohe Arbeitslosigkeit auf dem Bau in Berlin und in Brandenburg

(Berlin) - Die Schwarzarbeit auf dem Bau hat in der Region Berlin-Brandenburg eine neue Dimension erreicht. Nahezu ein Viertel der Tätigkeiten im Bau werden nicht in der offiziellen Wirtschaft von Berlin und Brandenburg erbracht, sondern in den Graubereichen von Nachbarschaftshilfen und Schwarzarbeit. Schwarzarbeit unterminiert so die Wirtschaft und die Sozialversicherungssysteme. Nach einer Studie der Sozialkasse des Berliner Baugewerbes erreichte die Schattenwirtschaft so in Berlin und Brandenburg Ende 2002 bereits eine Summe von rund 3,7 Mrd. Euro. In den beiden Bundesländern Berlin und Brandenburg kommt derzeit etwa auf jeden Vollzeitbeschäftigten ein „Vollzeitschwarzarbeiter.“

Im Baugewerbe Deutschlands sind derzeit etwa 300.000 Illegale beschäftigt, die rd. 180.000 legale Bauarbeitsplätze vernichten. Der Anteil der Schwarzarbeit am Bauvolumen liegt in Deutschland bei rd. 16,5 Prozent des Bruttosozialproduktes. D.h., die Schwarzarbeit zerstört die Strukturen einer gesamten Branche. Es sind vor allem die leistungsfähigen gesetzestreuen Mittelständler, die seit Jahren durch die Schwarzarbeit vom Markt gedrängt werden.

Der Bauindustrieverband Berlin-Brandenburg e. V. und die Fachgemeinschaft Bau Berlin und Brandenburg begrüßen in dem zum 1. August dieses Jahres in Kraft getretene Gesetz gegen Schwarzarbeit einen ersten Schritt, das Bewusstsein für die verheerenden Wirkungen der Schwarzarbeit zu schärfen. Zur erfolgreichen Bekämpfung der ausufernden Schwarzarbeit am Bau fordern beide Verbände aber weitergehende Maßnahmen. Diese sind:

1. die konsequente Durchsetzung des Mindestlohnes am Bau,
2. die Einführung einer elektronisch lesbaren und fälschungssicheren Chip- bzw. Job-Card, die den Sozialversicherungsausweis auf der Baustellen ersetzen soll,
3. die Absenkung des Mehrwertsteuersatzes für Bauleistungen im privaten Bereich von gegenwärtig 16 auf sieben Prozent,
4. die – zumindest teilweise – steuerliche Absetzungsfähigkeit für Bauleistungen im privaten Bereich
5. die Pflichtmitgliedschaft in den Berufgenossenschaften für im Inland tätige Unternehmen mit Sitz im Ausland.
6. die Befreiung der Berufsgenossenschaften von versicherungsfreien Leistungen, z. b. für Schwarzarbeiter.
7. Kontrollmitteilungen der Bauordnungsämter an die Finanzämter

Quelle und Kontaktadresse:
Fachgemeinschaft Bau Berlin und Brandenburg e.V. Nassauische Str. 15, 10717 Berlin Telefon: 030/8600040, Telefax: 030/86000461

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