Schwarzarbeit: Gesetzentwurf ist lediglich Säbelgerassel
(Berlin/Birkenwerder) - Die Absicht der Bundesregierung, mit härteren Strafen gegen Schwarzarbeit vorzugehen, hat der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) als zwar gut gemeintes, aber wenig effektives Säbelgerassel kritisiert.
Hierzu erklärte der stellv. BDK-Bundesvorsitzende Holger Bernsee in Berlin:
Die Beschäftigung illegal aufhältlicher Ausländer ist ohnehin nach dem Ausländergesetz strafbar. Gegen gewebs- und bandenmäßig vorgehende Arbeitgeber und Schleuser ist ein Strafrahmen vom 1 10 Jahren vorgesehen, der jedoch i. d. R. auch nicht annähernd ausgeschöpft wird (§§ 92 a, b AuslG). Auch das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen (§ 266 a StGB) und der Betrug gegenüber dem Arbeitsamt oder den Sozialämtern ist strafbar (§ 263 StGB). Das Problem besteht darin, dass die Strafverfolgungsbehörden überwiegend personell nicht in der Lage sind, die Straftaten effizient zu verfolgen. Die meisten nach Kontrollen eingeleiteten Strafverfahren werden eingestellt.
Nach Auffassung des BDK macht es daher wenig Sinn, mit zusätzlichen Straftatbeständen Handwerker zu kriminalisieren, die nach Feierabend noch Werkleistungen schwarz erbringen. Diese Sachverhalte werden derzeit schon als Ordnungswidrigkeiten nach dem Schwarzarbeitsgesetz verfolgt.
Bernsee: Zu begrüßen ist hingegen, den Kompetenzendschungel zwischen den Verfolgungsbehörden zu lichten. Dem Zoll steht jedoch überwiegend für diese Aufgabe unausgebildetes Personal zur Verfügung. Die Ausbildung dieser Kräfte kann Jahre dauern.
Der BDK fordert daher eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen Zoll- und Polizeibehörden etwa nach dem Vorbild der Gemeinsamen Ermittlungsgruppe Schwarzarbeit (GES) Berlin, die engere Einbindung der Justiz in Verfolgungskonzepte und einen ständigen Datenverbund zwischen den Verfolgungsbehörden.
Bernsee: Zur Zeit kommt es vor, dass mehrere Behörden gegen die selbe Tätergruppe ermitteln, ohne dass sie jeweils davon wissen. Bei solch ineffizienter Verfolgungssituation geht fast jede Strafandrohung ins Leere.
Quelle und Kontaktadresse:
Bund Deutscher Kriminalbeamter e.V. Bundesgeschäftsstelle (BDK)
Theodor-Storm-Str. 17-18, 16547 Birkenwerder
Telefon: 03303/500132, Telefax: 03303/503070
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